Längst überfällig: Behörden können jetzt auch runderneuerte Pkw-/LLkw-Reifen „beschaffen“
Die Europäische Kommission hat die „Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Straßenverkehr“ überarbeitet und schließt damit nun erstmals auch runderneuerte Reifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit ein. Auch wenn die Anwendung dieser Kriterien durch Behörden innerhalb der EU auf freiwilliger Basis erfolgt, wie es dazu in der jüngst entsprechend aktualisierten „Arbeitsunterlage“ der Europäischen Kommission SWD (2021) 296 final heißt, schaffe diese nun Rechtssicherheit auch für hiesige Behörden, wie dazu die Allianz Zukunft Reifen (AZuR) in einer Mitteilung betont; bisher hatte die Arbeitsunterlage lediglich runderneuerte Reifen für schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt. Die Anpassung war „auf Drängen des europäischen Runderneuerungsverbands BIPAVER“ geschehen, heißt es dazu weiter.
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