BRV zur Meisterpflicht: Novelle der Handwerksordnung gibt „politischen Rückenwind“

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Vor einer Woche hat der Deutsche Bundestag die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf seit 2004 zulassungsfreier Handwerksberufe beschlossen. Auch wenn wesentliche Tätigkeiten im Berufsumfeld des Mechanikers für Reifen- und Vulkanisationstechnik nach wie vor als gefahrgeneigt gelten und somit zulassungsbeschränkt sind, gilt diese Regelung bekanntlich nicht für Unternehmen, die sich lediglich in der Montage von Pkw-Reifen verdingen, wozu etwa Neben- oder Hilfsbetriebe zählen. Daran hat auch die aktuelle Novelle der Handwerksordnung nichts geändert. Dennoch sieht sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in seinen Bemühungen durch den „politischen Rückenwind bestätigt“, die Pkw-Reifenmontage im Reifenservice und die fachliche Qualifizierung dazu nun doch noch einer Reglementierung unterwerfen zu können, wie Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler dazu gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG erklärte. Man war mit diesem Versuch zwar vor gut einem Jahrzehnt vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Heute jedoch könne sich Drechsler eine erfolgreichere Initiative durchaus vorstellen – und der Branchenverband hat offenbar gute Gründe und bereits Pläne.

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  1. […] Winter die Meisterpflicht für zwölf bis dahin zulassungsfreie Handwerksberufe eingeführt hatte, meinte man beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) einen „politischen Rück…. Ein Versuch, der zuletzt 2008 vorm Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Gegenüber der NEUE […]

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