Reform des Insolvenzanfechtungsrechts bringt Erleichterungen für Lieferanten

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. „Wir begrüßen das beschlossene Gesetz, denn alle wesentlich von uns erhobenen Forderungen und geäußerten Kritikpunkte werden berücksichtigt“, kommentiert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, den Beschluss. Der in Berlin ansässige Bundesverband hatte sich „seit Jahren vehement für eine Korrektur der Insolvenzordnung stark gemacht – mit Erfolg. Das jetzt beschlossene Gesetz sieht zahlreiche Verbesserungen der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz für den Mittelstand vor. So bringt es Klarheit bei Zahlungserleichterungen und setzt die Frist der Anfechtung von zehn auf vier Jahre herab“, heißt es dazu in einer Mitteilung.

Weiter: „Künftig können im Wirtschaftsleben übliche Zahlungserleichterungen nicht mehr ohne Weiteres zum Anlass einer Vorsatzanfechtung genommen werden“, so Dr. Ludwig Veltmann. Nach der bisherigen Praxis konnte ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung erklären und bereits geflossene Zahlungen zurückfordern – und das bis zu zehn Jahre zurück. Dafür konnte es ausreichen, dass ein Gläubiger dem später insolventen Schuldner in der Vergangenheit eine im Wirtschaftsleben übliche Zahlungserleichterung, etwa eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung, gewährt hat. Zukünftig wird in solchen Fällen vermutet, dass der Gläubiger eine etwaige bzw. sich ankündigende Zahlungsunfähigkeit nicht kannte. Der Insolvenzverwalter muss dann in sollen Fällen den (Gegen-)Beweis erbringen, dass der Gläubiger eben doch davon wusste.

„Dem Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes ist es mit dem beschlossenen Gesetz gelungen, dass sich Unternehmen künftig darauf verlassen können, dass sie Zahlungen, die sie für ihre Leistungen erhalten haben, auch behalten dürfen“, heißt es dazu weiter. „Damit wird endlich die unverzichtbare Rechts- und Planungssicherheit für den Mittelstand wieder hergestellt“, so Veltmann abschließend. ab

 

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