Bayerisch-sächsisches Reifenhandwerk wählt Gesellenausschuss
Nach dem vollzogenen Zusammenschluss der vorherigen Einzelorganisationen steht laut Handwerksordnung bei der jetzt fusionierten Landesinnung des bayerischen und sächsischen Vulkaniseur- und Reifenmechanikerhandwerks nunmehr die Wahl eines neuen Gesellenausschusses an. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden, drei ordentlichen Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern der Arbeitnehmerseite. Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, an Gesellenprüfungen teilzunehmen, am Erlass von Vorschriften für die Lehrlingsausbildung mitzuwirken, Berufsschulen bei Verwaltungsaufgaben zu unterstützen oder bei der Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten zu helfen. Berechtigt zur Wahl sind die bei den Innungsmitgliedern beschäftigten Meister und Gesellen, wobei zur Stimmabgabe demnach eine Beschäftigungsbestätigung des Innungsmitgliedes für den Mitarbeiter erforderlich ist. „Wählbar ist jeder wahlberechtigte Meister und Geselle, der erstens das 18. Lebensjahr vollendet hat, zweitens eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung abgelegt hat und drittens seit mindestens drei Monaten in dem Betrieb eines der Handwerksinnung angehörenden selbstständigen Handwerkers beschäftigt ist“, so Innungsgeschäftsführer Peter Hülzer. Er hofft jedenfalls auf eine rege Beteiligung an bzw. zahlreiches Erscheinen bei der Wahl, die schon kommenden Montag (30. Januar) um 11:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Stahlgruber-Stiftung in der Murnauer Straße 61, 81379 München, stattfindet. cm
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