De-minimis-Förderrichtlinie: Bundesrechnungshof sieht „noch Klärungsbedarf“
Nachdem es Anfang dieser Woche noch überaus gut aussah mit der Aufnahme runderneuerter Reifen in die De-minimis-Förderrichtlinie – die Änderung zur Richtlinie war problemlos in die Ressortabstimmung gegangen –, scheint sich nun aufseiten des Bundesfinanzministeriums (BMF), mehr noch aufseiten des Bundesrechnungshofs (BRH) Widerstand zu regen. Dort sieht man „noch Klärungsbedarf“ bezüglich der Förderungsfähigkeit von runderneuerten Reifen. Wie geht es weiter?
„Die Runderneuerung als solche betrachten wir ungeachtet Ihrer allgemein gehaltenen Ausführungen zur Umweltfreundlichkeit derzeit nicht als förderungswürdigen Tatbestand“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Rechnungshofs an des Verkehrsministerium. Anders könne es sich darstellen, so der BRH weiter, „wenn gewährleistet wäre, dass runderneuerte Reifen die in der Förderrichtlinie ohnehin enthaltenen Voraussetzungen erfüllen“, also nach der Reifenkennzeichnungsverordnung (EU-Reifenlabel) nachweisbar gewisse Anforderungen an das Rollgeräusch und an den Rollwiderstand erfüllten.
Würden man „die Förderfähigkeit runderneuerter Reifen davon abhängig machen, dass die herstellenden Unternehmen in der Lage wären, die Anforderungen an das Rollgeräusch (eine schwarze Schallwelle) und an den Rollwiderstand (Energieeffizienzklassen A bis C) für die bewilligende Stelle nachvollziehbar zu testieren, müsste jeder Reifen einzeln getestet werden. Dies ist durch die Runderneuerer weder praktisch leistbar, noch wirtschaftlich darstellbar. Ein solcher Fördertatbestand in der DM-Förderrichtlinie liefe praktisch leer“, argumentiert hingegen das Verkehrsministerium und erhält darüber hinaus weitere argumentative Unterstützung durch den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV), wie dieser gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG betont.
Dennoch zeigen sich der Rechnungshof und das Finanzministerium gesprächsbereit und fordern das federführende Verkehrsministerium auf darzulegen, wie das Ziel „Umwelt“ der Förderrichtlinie auch durch runderneuerte Reifen erfüllt werden würde. Das De-minimis-Förderprogramm versuche unter anderem, „die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren, indem Emissionen gesenkt und Materialverbräuche reduziert werden“, heißt es dazu in der aktuellen Richtlinie. ab
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!