De-minimis-Richtlinie 2016 soll geändert werden – Runderneuerte werden (wohl) förderfähig
Es kommt offenbar Bewegung in die Angelegenheit um die neue „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“, die sogenannte De-minimis-Richtlinie. Nachdem ursprünglich mit der am 15. Dezember 2015 veröffentlichten und am 13. Januar dieses Jahr in Kraft getretenen Neufassung der Richtlinie für 2016 runderneuerte Reifen eben nicht mehr förderfähig waren, sieht der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk jetzt „Licht am Ende des Tunnels“ – eine Neuregelung, die auch die Anschaffung runderneuerter Lkw-Reifen mit 50 Prozent bezuschussen würde, könnte bald schon in Kraft treten. Dazu hat es gestern ein wichtiges Treffen auf ministerieller Ebene in Berlin gegeben.
Wie BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG mitteilt, habe gestern im zuständigen Bundesverkehrsministerium ein Treffen mit deutschen Verkehrs- und Speditionsverbänden stattgefunden; der BRV war nicht dabei, ist aber telefonisch über das Meeting umfassend informiert worden. Die anwesenden Verbände hätten sich dabei „wie von uns gewünscht“ für die Unterstützung des Antrags des BRV vom vergangenen November ausgesprochen, wonach eben runderneuerte doch nach De-minimis förderfähig sein sollen. Nun wird es einen „Änderungs-/Ergänzungsentwurf zur Bekanntmachung der Richtlinie“ vom 15. Dezember geben, der auch dem BRV – „zur Verbändeabstimmung“, so Drechsler – „bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 bis Ende dieser Woche“ vorgelegt werden soll. Nachdem die Verbände dann ihre Änderungen bzw. Ergänzungen hinzugefügt haben, muss die Neufassung der Förderrichtlinie erneut in die Ressortabstimmung mit den betreffenden Bundesministerien.
Der BRV rechnet nun mit einen Inkraftsetzen der geänderten Förderrichtlinie innerhalb von vier bis sechs Wochen. Bis dahin würden allerdings keine Förderanträge vom zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für die Förderung von runderneuerten Reifen und von Neureifen bearbeitet, so Drechsler weiter.
Wenn die Richtlinie geändert wird, wie vom BRV vorhergesagt – „es sieht gut aus“, so Drechsler –, könnten zukünftig Speditionen für die Anschaffung runderneuerter Lkw-Reifen 50 Prozent Zuschüsse beantragen, weil diese eben dazu dienen, „Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen zu fördern“, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der NEUE REIFENZEITUNG betont. Neureifen in der Ersatzbeschaffung können zukünftig mit bis zu 80 Prozent des Kauf-, Miet- oder Leasingpreises bezuschusst werden, und zwar wenn diese Reifen geräuscharm und/oder rollwiderstandsoptimiert sind. Hat der Neureifen auf dem EU-Reifenlabel nur eine schwarze Schallwelle, können 30 Prozent des Preises gefördert werden. Für die Energieeffizienzklasse A können 50 Prozent gefördert werden, für B 40 Prozent und für C 30 Prozent. Die Fördersätze können kumuliert werden, so dass ein besonders geräuscharmer und rollwiderstandsoptimierter Neureifen mit bis zu 80 Prozent gefördert werden kann, heißt in der aktuell gültigen Förderrichtlinie. Auch bisher konnten Fuhrparkunternehmer maximal 80 Prozent der Beschaffungskosten vom BAG zurückerhalten. arno.borchers@reifenpresse.de
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