Polizei stoppt Landwirt mit total desolater Anhängerbereifung
Dass die Bereifung selbst eines zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhängers im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht vernachlässigt werden darf, hat die Polizei unlängst einem Landwirt in Ratingen vermitteln müssen. Den Beamten war er deswegen aufgefallen, weil der mit seinem Traktor gezogene Anhänger bei der Fahrt auf öffentlicher Straße trotz offensichtlich unbeladenem Zustand erkennbar zu einer Seite herabhing. Nachdem sie den Landwirt gestoppt hatten, stellten sie am Anhänger nicht nur eine total verbogene Deichsel fest, sondern außerdem dessen völlig desolate Bereifung. Nicht nur hätte sich einer der Reifen als Slick vielleicht noch für abgesperrte Rennstrecken geeignet, aber definitiv nicht zum Einsatz auf öffentlichen Straßen. Zumal der vollkommen abgefahrene Reifen im Bereich der Lauffläche außerdem bereits aufgeplatzt war. „Ein solcher zulassungsfreier Anhänger muss zwar nicht, wie alle anderen zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge, regelmäßig zu einer technischen Hauptuntersuchung, trotzdem fordert das Gesetz aus gutem Grund auch für solche Fahrzeuge einen einwandfreien technischen Zustand, wenn sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden“, heißt es vonseiten der Polizei zu dem Fall. Dem Landwirt wurde die Weiterfahrt deswegen nur noch in Begleitung der Polizeibeamten und in Schrittgeschwindigkeit zu einer Werkstatt gestattet. Den Fahrzeugführer/-halter erwarten nun ein Bußgeld sowie eine Punkteeintragung im Flensburger Zentralregister. cm
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