Keine Verlegung des Verfahrens Chengshan vs. Cooper
Ein chinesisches Gericht in Weihai (Shandong-Provinz) hat den Antrag der Chengshan Group abgelehnt, das Verfahren über die mögliche Auslösung des Gemeinschaftsunternehmens mit Cooper nach Hongkong zu verlegen. Eine Begründung gab das Gericht zunächst nicht. Die Chengshan Group hatte auf Auflösung des Joint Ventures geklagt, da die geplante Übernahme Coopers durch Apollo Tyres „den Zweck der Unternehmung unterminieren“ würde. Würde die 2,5-Milliarden-Dollar-Übernahme vollzogen, bekäme die Chengshan Group einen neuen Partner an die Seite gestellt, der – so wird unterstellt – andere Interessen mit dem Joint Venture verfolgen werde als der bisherige Partner Cooper. Marktbeobachter sehen die Ablehnung des Antrags als positives Zeichen, dass keine weiteren unvorhergesehenen Verzögerungen die Übernahmen konterkarieren. ab
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