ERG dürfte Pkw-Reifenpreise steigen lassen

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Nach dem von der EU auf den Weg gebrachten Opens external link in new windowReifenlabeling und der RDKS-Pflicht – das Kürzel steht für Reifendruckkontrollsystem – hat die Bundesregierung nach Informationen der NEUE REIFENZEITUNG noch ein Projekt zur Ressourcenschonung angestoßen, bei dem Reifen eine Rolle spielen. Analog zur sogenannten “Energiewende” weg von der Kernkraft hin zur verstärkten Stromerzeugung mittels regenerativer Quellen (Sonne, Wind) ist demnach ein Erneuerbare-Reifen-Gesetz (ERG) in Planung. Damit soll Runderneuerung von Pkw-Reifen gefördert werden.

Denn bekanntlich ist die Runderneuerungsquote bei Reifen für Automobile im Vergleich zu der von Nutzfahrzeug- bzw. Lkw-Reifen in Deutschland geradezu verschwindend gering. Um dies zu ändern, will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, damit Unternehmen verstärkt auch wieder Pkw-Reifen ein zweites Leben einhauchen: Vorgesehen ist, Runderneuerern für einen Zeitraum von 20 Jahren – das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) lässt grüßen – einen Abnahmepreis für ihre Produkte zu garantieren, der zehn Prozent über dem Niveau entsprechender Neureifen liegen soll.

Die Differenz zum eigentlichen Verkaufspreis, der ja in der Regel nach wie vor niedriger als der eines Neureifen liegen dürfte, wird dabei aus einem Fonds gespeist, in den Reifenvermarkter für jeden Neureifen im Einkauf einen bestimmten Betrag einzuzahlen haben. Die Höhe dieser “ERG-Umlage” ist allerdings noch nicht festgelegt worden. Bevor es soweit ist, gilt zudem ja auch zunächst in Abhängigkeit beispielsweise von Art und Dimension so etwas wie einen mittleren Marktpreis als Basis des Ganzen zu ermitteln, um darauf dann die besagten zehn Prozent aufschlagen zu können. Als Hilfe dabei will die Politik einschlägige (B2B-)Preisvergleichsportale heranziehen.

Wie bei der Förderung alternativer Energieerzeugung wird die Förderung der Pkw-Runderneuerung also über eine Umlage auf Neureifen – letztendlich also höhere Pkw-Reifenpreise – finanziert. Doch schon haben sich auch wieder Kritiker zu Wort gemeldet, die einerseits einen hohen bürokratischen Aufwand befürchten: Denn für jeden verkauften runderneuerten Reifen gilt es, einen mittleren Marktpreis für die entsprechenden Neuprodukte als Basis zu ermitteln, auf die dann besagte zehn Prozent aufzuschlagen und dem jeweiligen Produzenten die Differenz zum eigentlichen Verkaufspreis zukommen zu lassen. Gleichzeitig gilt es natürlich, parallel dazu die ERG-Umlage bei der Neureifenvermarktung zu erheben.

Andererseits wird befürchtet, dass das Konzept ähnlich erfolgreich wird wie das EEG und sich aufgrund der attraktiven Förderung zukünftig vielleicht so viele Unternehmen in der Pkw-Runderneuerung engagieren, dass letztendlich die verwertbaren Karkassen knapp werden. Dem könnte allerdings mit einer Art Strukturabgabe entgegengesteuert werden, mit der Runderneuerer entschädigt werden für den Fall, wenn sie nachweislich in neue Kapazitäten investiert haben, ihnen dann aber nicht genügend Karkassen zur Produktion zur Verfügung stehen. So oder so – die Preise für Pkw-Reifen sollten vor diesem Hintergrund eher steigen als fallen wie zuletzt etwa aufgrund allerorten voller Läger.

Vermutlich wird die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen mit der “Energiewende” aber wohl von vornherein eine Art Preisdeckelung beim ERG einbauen: Schließlich sollen die Verbraucher nicht über Gebühr durch steigende Reifenpreise belastet werden. In diesem Zusammenhang ist übrigens noch auf eine weitere Gemeinsamkeit der ERG-Pläne mit dem EEG hinzuweisen: Denn Lkw-Reifen sind davon nicht nur deshalb ausgenommen, weil die Runderneuerungsquote in diesem Marktsegment ohnehin vergleichsweise hoch ist, sondern auch daher, weil Transportunternehmen durch höhere Reifenpreise im Wettbewerb mit internationalen Speditionsunternehmen unangemessen benachteiligt würden.

Auch im Geschäft mit größeren Pkw-Flotten soll nach derzeitigem Planungsstand die ERG-Umlage nicht erhoben werden. Diskutiert wird eine Grenze von zehn Fahrzeugen, ab der eine solche Befreiung – analog zur Aussparung besonders energieintensiver Industrien von der EEG-Umlage auf den Strompreis – dann infrage käme. Größere Leasing- oder Firmenfahrzeugflotten wären also nicht betroffen. Insofern dürften es dann im Wesentlichen wieder die “normalen” Endverbraucherhaushalte sein, die das Ganze zu finanzieren haben. christian.marx@reifenpresse.de

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