Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen
Kommt es unter winterlichen Bedingungen auf Sommerreifen zum Unfall, kann – so die HUK-Coburg – mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders dann, wenn sich der Unfall nach mehreren Wochen mit Eis und Schnee ereignet. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Auch beim Unfallopfer kann das Thema unangemessene Bereifung durchaus zum Problem werden, wenn sich nachweisen lässt, dass die fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war, weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat. In diesem Fall muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann eine Mithaftung drohen. Zudem spielt die Frage der Mithaftung nicht allein für die Versicherung eine Rolle, sie kann auch strafrechtlich wichtig werden. dv
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