De-minimis-Förderung: Anträge bis 28. Februar
Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr fördert der Bund mit dem De-minimis-Programm. Bis zum 28. Februar 2012 können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen entsprechende Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln stellen. Gefördert werden fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie etwa die Anschaffung von geräusch- und rollwiderstandsarmen Reifen. Die Fördermittel werden für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens zwölf Tonnen gewährt, die ausschließlich im Güterverkehr eingesetzt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 3.600 Euro pro Einzelmaßnahme. dv
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