US-Bundesgericht: Zölle gegen EM-Reifen aus China unrechtmäßig
Das US-Bundesberufungsgericht hat Kompensationszölle gegen chinesische EM-Reifenhersteller als unrechtmäßig bezeichnet. Das Gericht befand nun, dass das US-Handelsministerium in 2008 nicht befugt gewesen wäre, entsprechende Maßnahmen zu erlassen, und hat damit ein früheres Urteil des US Court of International Trade bestätigt. Entsprechende Zölle hätten nicht durch das Ministerium gegen Hersteller aus Nicht-Marktwirtschaften wie China erlassen werden dürfen, befindet dazu das entsprechende US-Gesetz zu Kompensationszöllen. Folglich hätte zunächst der Kongress etwaige Unzulänglichkeiten des US-Rechts beheben müssen. US-Medien zufolge sei es unterdessen nicht sicher, wie es mit den Kompensationszöllen der USA gegen chinesische Hersteller von EM-Reifen bis zu 39 Zoll Durchmesser weitergeht; eine Berufung ist möglich. Die Zölle liegen bei maximal 43,9 Prozent; der Hauptbeschwerdeführer GPX International Tire Corp. hat in der Zwischenzeit den Geschäftsbetrieb eingestellt, was zum Teil auch mit den hohen Kompensationszöllen gegen die Reifen der GPX-Tochter in China Hebei Starbright begründet wurde. Hebei Starbright ist seit März 2011 Teil der schwedischen Trelleborg-Gruppe. ab
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