BRV legt Formulierungsvorschlag zum Dunlop-Markenstreit vor

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Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) greift noch einmal den Streit um die Rechte an der Marke Dunlop auf, nachdem dieser Mitte November im Rahmen einer richterlichen Entscheidung beendet wurde. Damals hatte der Verband empfohlen: Wer über den Großhandel oder via Internet Reifen kauft, müsse darauf bestehen, dass der Verkäufer ihm schriftlich bestätigt, dass die gelieferten Reifen nicht gegen die Markenrechte des jeweiligen Herstellers verstießen. Auf Anfrage von BRV-Mitglieder liefere der Verband jetzt einen Formulierungsvorschlag für eine vom Lieferanten zu unterzeichnende Bestätigung; diese könnte wie folgt lauten: “Wir sichern hiermit rechtsverbindlich zu, dass die bei uns bestellten und von uns gelieferten Reifen aus legalen Käufen/Importen stammen und die Markenrechte des Herstellers in vollem Umfang respektiert worden sind.” Wie der BRV weiter schreibt, sollten Reifenhändler bei Geschäftsabschluss auf einer Unterschrift des Lieferanten unter einer entsprechenden Bestätigung bestehen, “denn es kann nicht sein, dass ein Unternehmer, d.h. der Reifenfachhändler, für Risiken haften muss, die er selbst nicht überschauen und schon gar nicht vermeiden kann”, schreibt der BRV. “Mittels der oben genannten Bestätigung ist das Risiko teurer markenrechtlicher Auseinandersetzungen unseres Erachtens deutlich reduziert.” ab

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