Konventionelle Reifen als Ersatz für Notlaufreifen – BRV warnt

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In einer Veröffentlichung weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) noch einmal darauf hin, Vorsicht beim Reifenwechsel walten zu lassen, wenn das betreffende Fahrzeug erstausrüstungsseitig ausschließlich mit Notlaufreifen ausgeliefert wird bzw. wurde. Bei solchen Fahrzeugen sei davon auszugehen, schreibt der BRV, “dass das entsprechende Fahrwerk damit auf die Verwendung dieser Reifen ausgelegt ist, obwohl auch hier konventionelle Reifen in derselben Reifendimension straßenverkehrsrechtlich zulässig sind.” In der Folge sei davon auszugehen, “dass es bei diesen Fahrzeugen bei der Montage von ‚normalen’ Serienreifen bzw. konventionellen Reifen (Winter- und/oder Sommerreifen) zu zum Teil deutlich veränderten Fahreigenschaften kommen kann.” Um insbesondere auch in Bezug auf die Sachmängelhaftung Klarheit zu schaffen, empfiehlt der BRV, sich vom Endverbraucher eine “Aktenkundige Bestätigung” unterschreiben zu lassen, dass “rechtsverbindlich” darauf hingewiesen wurde, das betreffende Auto sei vom Fahrzeughersteller ausschließlich – jedenfalls in der betreffenden Reifengröße – mit Runflatreifen ausgerüstet worden. Es gebe immer wieder Kunden, denen aus Kostengründen partout nicht von konventionellen Reifen abzuraten ist, auch wenn deren Fahrzeuge erstausrüstungsseitig ausschließlich mit Notlaufreifen auf den Markt kommen. Bei Fahrzeugen allerdings, die vom Hersteller erstausrüstungsseitig mit beidem in derselben Dimension ausgestattet werden – also mit konventionellen wie auch mit Notlaufreifen –, könne davon ausgegangen werden, dass die jeweilige Fahrwerkskonstruktion diesem Umstand Rechnung trage, d.h. beide Reifenarten montiert werden können, ohne dass es spürbare Auswirkungen auf die Fahreigenschaften des Fahrzeuges gibt. ab

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