Bridgestone überreicht tausendste „De Minimis“-Bescheinigung
Reifenhersteller Bridgestone hat im Dezember 2010 der Axel Blanke Speditions GmbH in Aschersleben die tausendste „De Minimis“-Bescheinigung seit der Einführung des Programms im März 2009 übergeben. Das in Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen stattet seine Fahrzeuge mit dem Antriebsprofil M729 für den Regionaleinsatz aus. Herstellerbescheinigungen sind erhältlich bei der Bridgestone-Technikabteilung unter lkwtechnik@bridgestone.eu. Da die Bescheinigungen ausschließlich in personalisierter Form herausgegeben werden können, werden hierfür die komplette Anschrift des Antragstellers inklusive Ansprechpartner benötigt (ein Bildschirmausdruck genügt als Bescheinigung nicht aus).
Das Förderprogramm „De Minimis“ des Bundesamtes für Güterverkehr unterstützt (Zitat Bundesamt für Güterverkehr) „den Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit“ sowie „Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensförderung“. Hierunter fällt auch die Anschaffung rollwiderstandsoptimierter oder geräuscharmer Reifen – wichtig ist, dass der Antrag vor dem Kauf bzw. der Umsetzung der Maßnahme gestellt wird – Stichtag hierfür ist der 31. März eines jeden Jahres bzw. einer Förderperiode. „Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.“
Alle Lkw-Reifen der Marken Bridgestone und Firestone entsprechen den neuesten EU-Standards. Sie erfüllen die Grenzwerte der Richtlinie 2001/43 EG und können somit im Rahmen des „De Minimis“-Förderprogramms bezuschusst werden. Bridgestone empfiehlt in diesem Zusammenhang besonders seine Profile R249 (EVO) Ecopia für die Lenkachse, M749 Ecopia für die Lkw-Antriebsachse, das Auflieger/-Anhänger-Profil R109 sowie als Rundumbereifung für Reisebusse den Bridgestone M788. Aufgrund ihrer optimierten Karkasskonstruktion sowie ihrer Gummimischungstechnologie und Profilgestaltung entsprechen sie dem neuesten Stand der Technik und bieten besondere Fahrstabilität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Bridgestone Qualitread und Bandag-/Bridgestone-Runderneuerungen sind mit dieser Richtlinie grundsätzlich ebenfalls abgedeckt. Im Sinne der Ressourcenschonung liefern runderneuerte Reifen einen wesentlichen Umweltbeitrag und seien, heißt es in einer Pressemitteilung, hinsichtlich Reifenabrollgeräuschen mit Neureifen vergleichbar. dv
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