Anwaltverein kritisiert „gefährliche Ausnahmen bei der Winterreifenpflicht“
Nachdem kürzlich die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) rund um die “situative Winterreifenpflicht” in Kraft getreten ist, kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) nun “gefährliche Ausnahmen” von der neuen Regelung und spricht diesbezüglich gar von einer “Lücke im Gesetz”. Gemeint damit ist der Umstand, dass gemäß der neu gefassten StVO Lkw, Busse, Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Denn daraus leitet der DAV bei fehlender Winterbereifung an der Lenkachse einen in der Praxis verlängerten Bremsweg auf glatten Fahrbahnen ab. “Wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung bestünde, dann würde sich der Bremsweg um rund 50 Prozent verringern. Und so sollte es eigentlich sein”, meint der Verkehrsrechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein. Grundsätzlich vertritt er die Auffassung, dass wenn eine Winterreifenpflicht gilt, sie dann auch für alle Fahrzeuge und ohne Ausnahme angewandt werden müsse. Zumal eine Gefahr in der Regel weniger beim Anfahren bestehe als beim Bremsen. Grund für die von vornherein eingebaute “Lücke im Gesetz” sind nach Meinung des DAV in erster Linie die Kosten. “Da gab’s Gespräche zwischen der Industrie und den entsprechenden Verbänden, und das ist natürlich eine enorme Kostenlast, die da auf die entsprechenden Gewerke zukommt. Also auch bei der Omnibusindustrie redet man davon, dass so ein Winterreifen rund 350/450 Euro kostet, und das sind gewaltige Summen für diese Firmen. Und im Übrigen kommen noch Lagerkosten hinzu, die im Sommer anfallen. Und da weiß man nicht so recht, wie man da auch wirtschaftlich mit umgehen soll”, kritisiert der Anwalt, dass aufgrund von Kostenaspekten Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden. “Ich bin der Auffassung, dass man da ganz konkret hinschauen muss, ob denn auch ein Verkehrsomnibus Winterreifen aufweist oder ob ein Schulbus Winterreifen aufweist oder Rettungsfahrzeuge, meinetwegen Polizei und Feuerwehr. Und da kann es nicht sein, dass dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige Verkehrsinstrumente davon faktisch ausgenommen sind”, beklagt Samimi. cm
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