Ab jetzt ist es amtlich: Die neue situative Winterreifenpflicht gilt
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden Gesetze und Verordnungen erlassen oder geändert. Die heutige Ausgabe führt nun endlich die am 26. November vom Bundesrat beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf die neue situative Winterreifenpflicht auf; sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am morgigen 4. Dezember. Danach darf also ab jetzt bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte […] nur mit Reifen gefahren werden, welche die […] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).” Gleichzeitig ist auch ab jetzt die beschlossene Änderung des Bußgeldkatalogs rechtskräftig. Wer demnnach gegen die Ausrüstungsvorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Wenn sich daraus sogar eine Verkehrsbehinderung ergibt, kann das 80 Euro kosten; bisher lag das jeweilige Bußgeld bei der Hälfte. ab
Hier können Sie die Änderungen an der Straßenverkehrsordnung im Detail ansehen.
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