Winterreifenpflicht noch später?

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Nachdem im Zusammenhang mit der von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch für dieses Jahr angekündigten Einführung einer Winterreifenpflicht in Deutschland jüngst ein entsprechender Verordnungsentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Runde gemacht hatte und allgemein das Abnicken des Ganzen durch den Bundesrat bei der nächsten Sitzung der Länderkammer am 5. November erwartet worden war, scheint es nun zu weiteren Verzögerungen zu kommen. Zumindest berichtet die Pilot:Projekt GmbH unter Berufung auf Fachleute des Verkehrsausschusses nun davon, der Verordnungsentwurf sei bei den Ländern auf deutliche Kritik gestoßen und müsse daher erst noch nachgebessert werden, sodass der Bundesrat dann letztlich wohl frühestens bei seiner Sitzung am 26. November oder womöglich erst am 17. Dezember darüber abstimmen wird. „Das ist ein erstes Arbeitspapier, aber noch kein beschlussfähiger Entwurf, der unsere bisherigen Probleme löst“, gibt Pilot:Projekt die Auffassung eines Mitgliedes des Bund-Länder-Fachausschusses StVO/Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf besagten Verordnungsentwurf wieder. In der jetzigen Form sei diese Winterreifenpflicht jedenfalls noch nicht gerichtsfest.

„Besonders vor dem Hintergrund der Bußgelderhöhung müssen noch einige wichtige Details des Entwurfs diskutiert und definiert werden“, soll zudem ein Ministerialbeamter aus einem norddeutschen Verkehrsministerium zu bedenken gegeben haben. Als problematisch habe er in diesem Zusammenhang bezeichnet, dass im Referentenentwurf ein Hinweis auf Ganzjahresreifen fehle, von denen „etliche durchaus wintertauglich“ seien. „Nun beabsichtigt der Bund nicht, diese Produktgruppe als ungeeignete Bereifung für winterliche Wetterverhältnisse abzutun. Das aber muss den Autofahrern wie auch den Verkehrspolizisten klar gesagt werden. Andernfalls stiften wir nur Verwirrung und laufen erneut Gefahr, keine gerichtsfesten Vorgaben zu machen“, ergänzt er. Das Ganze werde zudem dadurch erschwert, dass Kennungen wie das M+S- oder das Schneeflockensymbol nicht durch gesetzlich geregelte Vorgaben geschützt sind. „Der Herr Ramsauer wollte ja nicht warten, bis auf EU-Ebene eine verbindliche Regelung für den Begriff Winterreifen inklusive eines einheitlichen Symbols verabschiedet wird. Nun muss er diese Dinge selbst regeln. Und wenn dies so einfach wäre, dann hätten wir es doch schon vor Jahren gemacht“, wird der StVO-Experte aus dem Bund-Länder-Fachausschuss zitiert. cm

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