Winterreifenpflicht bleibt wohl „situativ“
Nach aktuellen Aussagen des Bundesverkehrsministeriums werde die für November geplante Winterreifenpflicht nicht durch einen festgelegten Zeitraum (z.B. Oktober bis Ostern) begrenzt: “Dafür sind die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich.” Demzufolge werde die Pflicht nur bei exakt definierten Witterungsverhältnissen gelten. Das entspricht im Wesentlichen einer “situativen Winterreifenpflicht”, wie wir sie bisher bereits haben und wie sie vom Oldenburger Oberlandesgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Geht es dabei nach den Bundesländern, heißt es dazu in einer Pressemitteilung von Pilot:Projekt, werden Verstöße künftig mit höheren Bußgeldern geahndet. Besonders im Blick haben sie dabei die Transportunternehmer. Gleich, wie er nun vorgehen wird: Die Uhr tickt, und es bedarf bereits des Antrags auf Fristverkürzung, damit das Plenum des Bundesrates frühestens am 5. November über eine konkrete Winterreifenpflicht abstimmen kann – und eventuell auch über höhere Bußgelder. ab
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