ARCD: Wann kommt die Winterreifenverordnung?
Die neue Winterreifenverordnung wird möglicherweise nicht mehr rechtzeitig zur allgemeinen Umrüstzeit fertig. Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) gebe es noch Abstimmungsprobleme bei der Neuformulierung des betreffenden Paragrafen. Nach Angaben des Klubs will das Ministerium folgenden Passus einführen: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).“ Eine jahreszeitliche Vorgabe – etwa von Oktober bis Ostern – sei demnach nicht geplant. Der ARCD vermisse in dem Entwurf die für jeden Verbraucher erkennbare qualitative Kennzeichnung eines Winterreifens. Denn die nicht geschützte und auch nicht mit Prüfkriterien hinterlegte Bezeichnung „M+S“ auf der Reifenflanke, mit der man bis heute rein rechtlich zweifelsohne auf der sicheren Seite ist, sage so gut wie gar nichts über die tatsächlichen Winterqualitäten eines Reifens aus. Viel aussagekräftiger sei das in den USA konzipierte, von den meisten Markenherstellern verwendete Schneeflockensymbol. Aber auch das sei rechtlich nicht geschützt und könne ohne geeignete Zulassungsvorschriften leicht auf völlig ungeeignete Billigimporte kopiert werden – wie das heute bereits der Fall sei, so der ARCD weiter.
„Den Verbrauchern, aber auch den Kontrollorganen fehlt so jegliche Handhabe, denn ohne Qualitätsnormen und eine verlässliche Kennzeichnung lässt sich ein schlechter von einem guten Reifen nun mal nicht unterscheiden“, beklagt der Club. Aus seiner Sicht fehlt ebenso eine Festschreibung des zulässigen Mindestprofils, das nach Auffassung aller Experten bei mindestens vier Millimetern liegen müsse, um eine Wintereignung des Pneus zu garantieren.
Die einst im betreffenden Paragrafen enthaltene Vorschrift, bei winterlichen Temperaturen für ausreichend Frostschutz in der Scheibenwaschanlage zu sorgen, taucht in der Neufassung ebenfalls nicht auf. Der ARCD fordert deshalb Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer dringend auf, die geplante Regelung in diesen Punkten nachzubessern. ab
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