Durch Winterreifenpflicht soll sich für Versicherungskunden nichts ändern
“Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte auf Winterreifen umrüsten”, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Verbrauchern unabhängig von einer möglicherweise kommenden gesetzlichen Winterreifenpflicht in Deutschland. Trotzdem müssten sich Autofahrer wegen der Kfz-Haftpflichtversicherung keine Sorgen machen, wenn der Unfallverursacher trotz winterlicher Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen unterwegs war. Auch in einem solchen übernehme die Versicherung den Schaden des Unfallopfers. Und für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gelte, dass die Schäden am eigenen Auto bezahlt würden, der Versicherungskunde also nicht leer ausgehe. “Einzige Ausnahme: Der Autofahrer hätte vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden”, so der GDV. cm
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