VRÖ erinnert an Lkw-Winterreifenpflicht – Acht Millimeter empfohlen
Ab 1. November müssen Lkws und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in Österreich mit Winterreifen ausgerüstet sein. Ebenso ist die Mitnahme von Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder verpflichtend vorgeschrieben, erinnert der Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ). Die Winterreifenpflicht gilt in dieser Zeit unabhängig von den tatsächlichen Fahrbahnverhältnissen; Nutzfahrzeuganhänger sind von dieser Bestimmung nicht betroffen. Während die Winterreifenpflicht für Lkws bis zum 15. April dauert, sind Omnibusse bis zum 15. März betroffen; zumindest an einer Antriebsachse müssen auch diese mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mitnahmepflicht für Schneeketten gilt wiederum auch für diese Fahrzeuge bis zum 15. April. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung für Nutzfahrzeuge benötigen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern bei Diagonalreifen bzw. fünf Millimetern bei Radialreifen. Winterreifen mit weniger Restprofil gelten nicht mehr als Winterausrüstung. Wenngleich dieses Mindestmaß zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen ausreicht, empfiehlt der VRÖ für winterliche Fahrverhältnissen wenigstens acht Millimeter Profiltiefe, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. “Darunter ist die Wirksamkeit eines Nutzfahrzeugreifens unter winterlichen Bedingungen bereits erheblich herabgesetzt. Zur Erhaltung eines optimalen Brems- und Lenkverhaltens spricht sich der VRÖ außerdem für die Verwendung von Winterreifen auf allen Achsen aus.” Die M+S-Kennzeichnung allein entspreche zwar den gesetzlichen Bestimmungen, so der VRÖ weiter, sage aber nichts über die tatsächliche Wintertauglichkeit eines Reifens. “Nur das so genannte Schneeflockensymbol weist einen Winterreifen mit speziellen Eigenschaften aus, der für alpines Gebiet besonders geeignet ist.” ab
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