Der VRÖ widerspricht ÖAMTC-Techniker zum Thema Reifenalter

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Der Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ) widerspricht den Aussagen eines ÖAMTC-Technikers im ORF-Servicemagazin „Konkret“ vom 22. September 2010, wonach man zwei Jahre alte Neureifen nicht kaufen sollte. Im Gegensatz zu diesen Aussagen will der VRÖ festgestellt wissen, dass Reifen bis zu drei Jahre nach der Herstellung keinen Qualitätsverlust erleiden und daher als fabrikneu gelten. „Bei der Entwicklung von Reifen und Gummimischungen wurden in der Vergangenheit große Fortschritte erzielt. Moderne Reifen enthalten spezielle Substanzen, welche die – durch chemische und physikalische Prozesse verursachte – Alterung des Reifens über Jahre verhindern. Verkauf und Montage von einwandfrei gelagerten Neureifen bis zu drei Jahren nach der Herstellung sind somit technisch völlig unbedenklich“, schreibt der Verband in einer Stellungnahme. „Die Reifenspezialisten stellen durch ihre Produktkenntnis die sachgerechte Lagerung sicher. Sie garantieren damit, dass die von ihnen verkauften Reifen die entsprechenden Qualitätskriterien in vollem Umfang erfüllen und die Verwendungstauglichkeit dieser Reifen über Jahre erhalten bleibt“, merkt VRÖ-Generalsekretär Richard Vogel zu diesem Thema an.

Reifenspezialisten leisteten einen wichtigen Beitrag zur Mobilität und Verkehrssicherheit der Verbraucher. „Aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeugtypen gibt es bei Pkw-Reifen eine große Vielfalt an Ausführungen und Größen. Und die Nachfrage schwankt je nach Saison. Die Reifenhändler bemühen sich, jederzeit die Verfügbarkeit aller gewünschten Pkw-Reifen sicherzustellen, wodurch sich im Einzelfall auch längere Lagerzeiten ergeben können“, ergänzt VRÖ-Obmann James Tennant. Die Reifenindustrie produziere darüber hinaus in größeren Stückzahlen, um den Autofahrern mit einer wirtschaftlichen Fertigung einen akzeptablen Kaufpreis sichern zu können.

Sommer- und Winterreifen werden heute so entwickelt, so der Verband weiter, dass die Ausgewogenheit der Produkteigenschaften und damit die Fahrsicherheit über das gesamte aktive Reifenleben erhalten bleibe. „Diese Aussage gilt unter der Voraussetzung, dass die Reifen unter normalen Bedingungen genutzt und in Ruhezeiten richtig gelagert werden“, präzisiert Richard Vogel. Nach vier Saisonen im Betrieb eines Reifens seien keinerlei sicherheitstechnische Einschränkungen zu erwarten. „Ab dem fünften Saisoneinsatz eines Reifens können sich Nass- bzw. Schneegrip und das Bremsverhalten verschlechtern. Ab diesem Zeitpunkt ist daher ein Reifentausch empfehlenswert“, meint der VRÖ.

Unter diesem Gesichtspunkt sei es auch völlig ungerechtfertigt, wenn bei Paragraf-57a-Überprüfungen (Pickerl) Reifen nur deshalb als mangelhaft beanstandet werden, weil ihr Produktionsdatum vier Jahre zurückliege. Entscheidend sei nämlich nicht das Reifenalter ab Herstellung, sondern die konkrete Einsatzzeit an einem Fahrzeug. „Dem VRÖ ist die Reifen- und damit die Fahrsicherheit ein besonders Anliegen. Die Reifenspezialisten treten allerdings unqualifizierten Aussagen über die Neuwertigkeit von Qualitätsreifen entschieden entgegen“, stellt James Tennant zusammenfassend fest. ab

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