ACE sieht „knallharte Winterreifenpflicht“ kommen – Wieso nur?
Autobesitzer in Deutschland müssen sich möglicherweise auf eine „knallharte Winterreifenpflicht“ einrichten, meint der ACE. Was der Auto Club Europa darunter indes genau versteht, bleibt unklar. Der Spruch der Oberlandesgerichts in Oldenburg, der die bisherige Verhaltensvorschrift in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) als verfassungswidrig bezeichnet hatte, habe in mehreren Berliner Ministerien „hektische Betriebsamkeit“ ausgelöst. „Nach Informationen des ACE hat das Bundesverkehrsministerium die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eingeschaltet. Sie sollen das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen. Ergebnisse der Überprüfung liegen laut ACE aber noch nicht vor“, heißt es weiter in der Presseveröffentlichung. Der ACE weiter: „Die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht als Ausrüstungsvorschrift [ist] derzeit noch nicht ohne Weiteres möglich.“
Künftig könnte sich dies jedoch aus EU-rechtlichen Gründen ändern, merkt der Club unter Berufung auf die Einschätzungen verschiedener Berliner Ministerien an. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 sollen demnach genauere Anforderungen an die Reifen festgelegt werden. So könne laut ACE etwa die Europäische Kommission spezifische Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten festlegen. Dies – so der ACE – gelte folglich auch für genauere Merkmale, die ein Reifen aufweisen muss, um als Spezialreifen etwa für den Einsatz im Winter zu gelten. So oder so, ob sich daraus ableiten lässt, auf deutsche Autofahrer werde eine „knallharte Winterreifenpflicht“ zukommen – was auch immer das bedeutet – ist zweifelhaft. ab
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