MOTOO: Abgewrackt und da geblieben
Mehrwert bieten statt Wehklagen – Unter diese Überschrift könnte man die neue Serviceaktion des Werkstattkonzepts MOTOO stellen, mit der auf die Nutzer der sogenannten Abwrackprämie gezielt wird. Da diese Autofahrer oft eigentlich Kunden des freien Werkstattmarktes sind, weist MOTOO auf den 100-prozentigen Gewährleistungserhalt hin, wenn sie ihr Neufahrzeug in einer MOTOO-Werkstatt warten bzw. die Inspektion dort vornehmen lassen.
Besitzer von Abwrackprämienneuwagen sind nicht zwangsläufig Kunden von Markenservicebetrieben. Schließlich hatte ihr altes Fahrzeug mindestens neun Jahre auf dem Buckel und wurde von daher wohl zum überwiegenden Teil eher in einer freien Werkstatt betreut. Und wer vorher mit seiner MOTOO-Werkstatt zufrieden war, wird möglicherweise auch sein neues Fahrzeug gern dort betreuen lassen, ist der Gedankengang hinter der Aktion. Denn welche Werkstatt man wählt, ist in erster Linie eine Frage des Vertrauens.
Damit es diesen Kunden leichter fällt, unabhängig von Gewährleistungsfragen ihre Werkstatt des Vertrauens frei zu wählen, weist MOTOO mit dieser Serviceaktion auf den Erhalt der Neuwagengewährleistung nach GVO 1400/02 hin. „Mit dieser Aktion möchten wir unsere MOTOO-Partner unterstützen, auch die alten Kunden, die jetzt Besitzer von Neufahrzeugen sind, zu halten. Außerdem möchten wir Neukunden überzeugen, dass MOTOO-Werkstätten unabhängig vom Alter des Fahrzeugs eine gute Wahl sind“, verweist Mitja Bartsch, Leiter des Werkstattsystems MOTOO, auf die Qualität seiner Werkstattpartner. Zudem wolle man nicht über mögliche Kundenverluste jammern, sondern durch die Aktion aktiv um die Autofahrer werben. „Mit Wehklagen erreicht man keine Kundenbindung.“ Die Kosten für diese neue Marketingaktion trägt die Werkstattsystemzentrale in Köln. dv
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