DVR will Autovermieter bei der Winterbereifung in die Pflicht nehmen
Autovermieter sind nicht verpflichtet, ihren gesamten Fuhrpark mit Winterreifen auszustatten, da es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht gibt. Trotzdem sind Autofahrer gemäß Paragraf 2, Absatz 3a dazu angehalten, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung. Letztlich steht der Mieter in der Verantwortung, wenn er ohne Winterreifen fährt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) setzt sich dafür ein, dass hier in Zukunft auch der Vermieter in die Pflicht genommen wird. Wichtig ist, dass schon bei der Reservierung Winterreifen verlangt werden.
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