Kompromiss für nicht S-gekennzeichnete Reifen steht
Die Monate der Unsicherheit, was mit den Millionen nicht mit einer Sound-Kennzeichnung versehenen Reifen geschehen soll, sobald die Richtlinie 2001/43/EG am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, sind nun beendet. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission haben in der vergangenen Woche eine Möglichkeit geschaffen, wie ältere noch am Lager befindliche Reifen auch ohne S-Kennung vermarktet werden dürfen. Dazu müsse für jede Reifenbauart ein Testbericht erstellt werden, der die Konformität der nicht gekennzeichneten Reifen mit der Richtlinie nachweise. Darüber hinaus müsse dieser Testbericht – erstellt entweder vom Hersteller, wenn möglich, oder von einer zertifizierten Testeinrichtung – von einer die Typengenehmigung aussprechenden Einrichtung (etwa dem KBA) bestätigt werden. Es müsse dabei nicht automatisch die Einrichtung sein, die die ursprüngliche Typengenehmigung für das Fahrzeugteil erteilt hat. Sobald die Richtlinie ab Oktober in Kraft tritt, dürfen alle nicht mit einer S-Kennung versehenen Reifen, die im Rahmen der sukzessiven Einführung der Richtlinie eine solche Kennzeichnung haben sollten, nur noch dann verkauft werden, wenn dem Reifen ein „Zertifikat“ beigefügt wird, der die Ergebnisse des Testberichtes für den Verbraucher zusammenfasst und die Konformität des Reifens mit der Richtlinie nachweist. Diese Sonderregelung gelte aber nur für Reifen, die vor der 40. Kalenderwoche dieses Jahres (Ende September/Anfang Oktober) gefertigt werden.
Die Vertreter der Technischen Kommission „Kraftfahrzeuge“ der Europäischen Kommission lassen es sich in ihren Beschlusserläuterungen nicht nehmen, noch einmal das Verhalten vieler Hersteller als „extrem unglücklich“ zu bezeichnen, denen es trotz achtjähriger Vorlaufzeit der Richtlinie nicht gelungen sei, ihre Reifen entsprechend zu kennzeichnen. Man habe allerdings Verständnis dafür, dass – trotz der Versäumnisse einiger Reifenhersteller – nun nicht Millionen an Reifen im europäischen Reifenhandel ausgesondert werden müssen. Dies sei ökonomisch wie auch ökologisch „kaum zu verteidigen“. Den Verbänden zufolge gebe es in der Europäischen Union derzeit rund 4,5 Millionen nicht gekennzeichnete Reifen in den Lägern, 3,4 Millionen dieser Reifen allein in Deutschland. Und es sei nicht davon auszugehen, dass diese Reifen samt und sonders bis zum 1. Oktober verkauft werden. Einige Experten stufen die Zahl 3,4 Millionen allerdings als zu hoch ein.
Aufseiten des deutschen Reifenfachhandels wie auch im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. gibt es zum jetzt gefundenen Kompromiss gegensätzliche Ansichten. Insbesondere die Händler, deren Läger nun geräumt sind und die keine nicht S-gekennzeichneten Reifen mehr auf Lager haben, könnten den Beschluss als Untergrabung ihrer Anstrengungen und vorausschauenden Planungen verstehen. Außerdem könnte ein ‚reines Lager’, in dem nur S-gekennzeichnete Reifen liegen, an Werbewert verlieren – auch Händler, deren Reifen nicht gekennzeichnet sind, dürften diese weiterhin verkaufen. Andere wiederum könnten den jetzt gefassten Beschluss als sinnvolle Lösung für ein Problem verstehen, dass vorwiegend durch gesamtwirtschaftliche Umstände ausgelöst wurde: zu hohe Lagerbestände.
Auf Anfrage der NEUE REIFENZEITUNG beurteilte BRV-Präsident Peter Hülzer die Entscheidung der Technischen Kommission grundsätzlich als positiv. Allerdings wollte er sich nicht im Detail äußern, da aktuell noch im Bundesverkehrsministerium die Modalitäten der Umsetzung für Deutschland abgestimmt werden. Insbesondere geht es natürlich darum, in welcher Form der Reifenhändler gegenüber seinem Kunden den Nachweis darlegen muss, dass ein nicht gekennzeichneter Reifen den Anforderungen der Richtlinie 2001/43/EG entspricht. Dass sich für die Beteiligten ein administrativer wie auch finanzieller Mehraufwand ergeben werde, scheint klar.
Die Richtlinie schreibt vor, dass Pkw-Reifen bis einschließlich 185 Millimeter Breite, LLkw- und Lkw-Reifen ab dem 1. Oktober 2009 eine sogenannte Sound-Kennzeichnung auf der Seitenwand haben müssen, wenn sie die dafür vorgesehenen Prüfkriterien erfüllen. Ab dem 1. Oktober 2010 werden auch Pkw-Reifen über 185 bis einschließlich 215 Millimeter Breite eingeschlossen, ein weiteres Jahr später auch alle Reifen größter als 215 Millimeter.
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