Fortgang des Tagesgeschäftes bei Hayes Lemmerz scheint vorerst gesichert

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Der insolvente und daher unter “Chapter 11” des US-amerikanischen Insolvenzrechtes agierende Räderhersteller Hayes Lemmerz International kann seinen Geschäftsbetrieb vorerst weiterhin aufrecht erhalten. Denn das zuständige Insolvenzgericht in Delaware hat dem Unternehmen gestattet, die dazu offensichtlich nötigen Schritte einzuleiten. Untern anderem ging es bei der jüngsten Entscheidung um die Zwischenfinanzierung beispielsweise der Gehaltszahlungen für die Beschäftigten, der Bezahlung unverzichtbarer Lieferanten oder nötiger Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Auslieferungen an die Kundschaft.

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