BRV rät: Ohne Wuchten Haftungsausschluss vereinbaren
„Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eingelagerte Kompletträder beim Radwechsel nicht erneut gewuchtet werden müssen“, betont Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer und Technikexperte des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk. „Jede Fahrt über eine Bordsteinkante kann zu einer Unwucht führen, sodass die bei der Erstmontage eingestellten Gleichförmigkeitswerte des aus Reifen und Felge bestehenden Komplettrades sich im Betrieb schnell verschieben – was mit dem bloßen Auge nicht sichtbar ist.“ Folglich rät der Verband passend zur nun beginnenden Umrüstsaison noch einmal eindringlich, auf keinen Fall auf das Auswuchten zu verzichten. Eine Unwucht des Rades von zehn Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 Stundenkilometern schon wie etwa 2,5 Kilogramm. Bei 200 km/h jedoch beanspruchen bereits etwa zehn Kilogramm Rad/Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie übermäßig. Die Folgen für die Sicherheit, die Fahrzeugruhe und die Haltbarkeit der Achs- und Karosseriebauteile seien nicht zu vernachlässigen.
Auf Anfrage des BRV haben die deutschen Automobilhersteller Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW erst im vergangenen Herbst erneut einhellig bestätigt, dass das Wuchten aller Radpositionen bei jedem Radwechsel technisch notwendig sei. Seinen Mitgliedsunternehmen rät der Verband aus haftungsrechtlichen Gründen dringend dazu, vertraglich einen Haftungsausschluss mit dem Endverbraucher zu vereinbaren, wenn dieser das Auswuchten trotz der klaren technischen Argumente ablehne. Drechsler: „Wer hier spart, spart ganz klar an der falschen Stelle. Denn Unwuchten an der Bereifung sind nicht nur ein schlummerndes Sicherheitsrisiko, sondern als Auslöser erhöhten Verschleißes von Fahrzeugteilen durchaus auch ein Kostenfaktor.“
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