FDP will gesetzliche Definition, was einen Winter- bzw. M+S-Reifen ausmacht
Die FDP-Fraktion hat mit einem an den Deutschen Bundestag gerichteten Antrag die Bundesregierung dazu aufgefordert, auf europäischer Ebene auf die Festlegung technischer Kriterien für die Winterreifenkennzeichnung M+S hinzuwirken. Bezug genommen wird dabei auf die im Mai 2006 geänderte deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und in diesem Zusammenhang unter anderem insbesondere auf eine „geeignete Bereifung“ verwiesen wird. Die Freien Demokraten bemängeln, dass gemäß Punkt 2.2 der ECE-Regelung 30 zwar eine gewisse Charakterisierung von M+S-Reifen existiere, wonach sie hinsichtlich „Profil der Lauffläche und Bauart so ausgelegt sind, dass das Verhalten in Matsch und frisch gefallenem oder schmelzendem Schnee besser als bei normalen Straßenreifen ist“ und deren Laufflächenprofil „im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet“ sei, die voneinander „durch größere Zwischenräume gekennzeichnet sind, als dies bei einem normalen Straßenreifen der Fall ist“, es über diese „unkonkrete Definition“ hinaus aber an technischen Anforderungen fehle, die ein mit der Bezeichnung M+S gekennzeichneter Reifen erfüllen muss.
Diese recht vage Definition berücksichtige zudem nicht, dass die bessere Bodenhaftung von Winterreifen nicht nur durch die Oberflächenbeschaffenheit, sondern auch durch die „andere Zusammensetzung des Materials erreicht wird“, heißt es weiter in dem von der FDP-Fraktion formulierten Antrag. Darüber hinaus werde in unabhängigen Reifentests immer wieder nachgewiesen, dass Reifen mit M+S-Kennzeichnung gegenüber Sommerreifen über keine verbesserten Wintereigenschaften verfügen. Vielmehr handele es sich bei diesen Reifen um Sommerreifen, auf die das – bisher ungeschützte – M+S-Symbol aufgebracht ist. „Dies führt bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu erheblich verlängerten Bremswegen und erhöhter Schleudergefahr. Diese Gefahr wird für die Fahrer noch dadurch verstärkt, dass sie in der Annahme, mit Winterreifen zu fahren, nicht mit einer vergleichsweise schlechten Bodenhaftung von Sommerreifen rechnen“, wird argumentiert. Nach Meinung der FDP erleichtern es die fehlenden technischen Kriterien für Winterreifen Reifenherstellern, eine M+S-Kennzeichnung auf Sommerreifen aufbringen und diese dann trotzdem als Winterreifen zu verkaufen.
„Aufgrund der mangelnden Verlässlichkeit ist die Bezeichnung M+S für die Verbraucher weitgehend nutzlos“, urteilen die Freien Demokraten, woran auch das Schneeflockensymbol nichts ändere. „Zwar haben sich die Hersteller verpflichtet, das Symbol nur zu verwenden, wenn die hierfür zugrunde liegenden Kriterien erfüllt werden. Dies verhindert jedoch nicht, dass unter dem Namen Winterreifen oder M+S-Reifen Sommerreifen verkauft werden“, so der Eindruck seitens der Politiker. Im Sinne des Verbraucherschutzes und der allgemeinen Verkehrssicherheit müssten daher Kriterien festgelegt werden, die Winterreifen zu erfüllen haben. „Wo M+S draufsteht, muss auch ein wintertauglicher Reifen drin sein. Dies ist nicht zuletzt die Konsequenz aus der Verpflichtung des § 2 Absatz 3a StVO: Geeignete Reifen sind nicht Reifen, die – unabhängig von irgendwelchen Kriterien – den Aufdruck M+S erkennen lassen, sondern Reifen, die bei winterlichen Witterungsbedingungen über eine bessere Bodenhaftung verfügen“, ist der elektronischen Vorabfassung des Antrages der FDP-Fraktion zu entnehmen, die „aufgrund der bestehenden gemeinsamen Regelungen auf dem europäischen Binnenmarkt“ eine europäische Regelung anstrebt.
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