Versicherungsschutz: Auf Winterreifen achten
Wer mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist, hat sein Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet, jedenfalls wenn die Wetterbedingungen so sind, wie derzeit in weiten Teilen Deutschlands. Bei der aktuellen Witterung ohne Winterreifen loszufahren, kann schnell als “grob fahrlässig” verstanden werden, denn man lässt die “gebotene Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht”. Konnten Kasko-Versicherer bisher die Schadensregulierung noch komplett ablehnen, ist ein Unfall grob fahrlässig verursacht worden, tritt durch eine Änderung am Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2009 eine neue Quotenregelung in Kraft; das bisher geltende “Alles-oder-nichts-Prinzip” wird folglich abgeschafft. “Je nach dem Grad des Verschuldens müssen die Versicherungen nun zumindest noch Teilbeträge zahlen”, so ein Sprecher beim Bund der Versicherten (BdV). Diese Regelung galt bereits seit dem 1. Januar 2008 für alle Neuverträge und wird nun auf bestehende Kaskovertäge ausgeweitet. Im Kampf um die Autohalter seien allerdings etliche Versicherer dazu übergegangen, komplett auf die Prüfung grober Fahrlässigkeit zu verzichten und die Leistungsverweigerung nur auf vorsätzliche Schäden zu beschränken. Die praktische Bedeutung der gesetzlichen Neuregelung für Autofahrer werde folglich eher gering sein.
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