Reifenhandel wird an Frist in Bezug auf BGHW-Fragebogen erinnert

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) erinnert seine Mitglieder an die am 11. August ablaufende Frist zur Beantwortung des Fragebogens der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zur „Ermittlung der Betriebsverhältnisse bzw. der Veranlagung nach dem Gefahrtarif“. Basierend auf den Ergebnissen der Erhebung soll demnach der ab Beginn 2018 neue Gefahrtarif zur Berechnung des jeweiligen Unfallversicherungsbeitrages festgelegt werden. Trotz entsprechender Bemühungen kann die Branchenvertretung zu alldem zwar noch nicht sehr viel mehr an Informationen liefern, doch wolle sich der BRV – wie es weiter heißt – „weiterhin bemühen, hier Näheres zu erfahren“.

Freilich hat man auf entsprechende Nachfrage bei der BGHW nichtsdestoweniger doch das eine oder andere im Vorfeld des anstehenden Fristablaufes für die Rückmeldungen aus dem Reifenhandel in Erfahrung bringen können. So etwa beispielsweise, dass im betreffenden Fragbogen die Angaben nach Arbeitsaufwand und nicht nach Umsatz gemacht werden müssen. Denn auch bei der (zukünftigen) Einstufung komme es darauf an, in welchem zeitlichen Umfang ein Mitarbeiter Tätigkeiten nachgeht, in denen er potenziell Gefahren für Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten ausgesetzt ist. „Je höher die Gefahr für einen Arbeitsunfall in einer bestimmten Gruppe und je größer der Arbeitsumfang in dieser Gruppe ist, desto ungünstiger ist auch die Einstufung. Aus diesem Grund ist der Handel in aller Regel niedriger eingestuft als beispielsweise der Werkstattbereich, in dem Arbeitnehmer in aller Regel eher der Gefahr eines Arbeitsunfalls ausgesetzt sind“, erklärt der BRV.

Zugleich wird jedoch darauf verwiesen, dass es sich bei der BGHW letztlich „nur“ um eine Haftungsgemeinschaft aller Beteiligten einer Branche handele. „Je weniger Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten in der Reifenbranche vorliegen, desto weniger Kosten entstehen der BGHW und desto geringer werden die Einstufungen in den Gefahrtarifen für alle Betriebe. Eine gründliche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement kann also durchaus dazu führen, dass Kosten gesenkt werden, wenn sich alle daran beteiligen“, heißt es vonseiten des Branchenverbandes. Reifenhandelsbetriebe seien jedenfalls rechtlich verpflichtet, die BGHW-Anfrage zu beantworten. „Selbstverständlich sollte die Beantwortung auch wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten jedoch noch Unklarheiten bezüglich der ein oder anderen Fragestellung des Fragebogens vorliegen, empfehlen wir, eine Fristverlängerung zu beantragen und die noch offenen Fragen mit uns oder der BGHW vorab zu klären“, rät der BRV. cm

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