De-minimis-Förderung von Runderneuerten: BRV will „wieder darum kämpfen“

,

Auch der deutsche Reifen- und Runderneuerungsmarkt nähert sich dem Ende des laufenden Jahres. Und damit nähert er sich – wieder einmal – auch der Frage, inwiefern runderneuerte Lkw-Reifen im kommenden Jahr im Rahmen des De-minimis-Förderprogramms gefördert werden können, sollte es denn für 2018 fortgeschrieben werden. Da es um die Förderung runderneuerter Reifen in den vergangenen beiden Jahren einige durchaus branchengefährdende politische Entscheidungen gegeben hat, sind die Verbände entsprechend alarmiert. „Wir werden auf jeden Fall wieder darum kämpfen“, betont BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG. Der erste Vorstoß ist bereits gemacht: Der Verband hat dem zuständigen Bundesverkehrsministerium in Berlin einen Antrag geschickt und fordert darin, zukünftig runderneuerte Lkw-Reifen „per se als Umweltprodukte“ zu fördern.

Spätestens seit Ende Mai dieses Jahres ist eins klar: Eine Fortschreibung der aktuellen De-minimis-Förderrichtlinie für 2018 kann es nicht geben, ohne dass sich dies negativ auf die Runderneuerungsbranche auswirken würde. Deren Kunden konnten bisher runderneuerte Lkw-Reifen für die Antriebsachse (in Deutschland werden zwei von drei runderneuerten Reifen auf der Antriebsachse gefahren), die mit einer M+S-Markierung wie auch einem Schneeflockensymbol versehen sind, sowie auch ausschließlich M+S-markierte Reifen auf nichtangetriebenen Achsen als sogenannte überobligatorische Sicherheitseinrichtungen nach De-minimis fördern lassen. Das wird 2018 nicht mehr gehen, denn der Deutsche Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 31. Mai dieses Jahres beschlossen, die verkehrsrechtlich gültige Definition von Winterreifen zu verschärfen.

Die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gilt seit dem 1. Juni und bedeutet in Bezug auf die Reifenbranche, dass Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert werden, nach deutschem Recht nur dann als Winterreifen gelten, wenn ihre Wintertauglichkeit auch über das Scheeflockensymbol dokumentiert ist. Hat ein runderneuerter Reifen eine solche Kennzeichnung, entspricht er zukünftig schlichtweg den gesetzlichen Anforderungen und kann eben nicht mehr als überobligatorische Sicherheitsvorschrift nach De-minimis gefördert werden. Bliebe nach aktuell gültiger Förderrichtlinie ‚nur‘ die Fördermöglichkeit als allgemeines Umweltprodukt – was aber den Zuschuss für Fuhrparkbetreiber auf 50 Prozent beschränkt. Das ist der Branche bekanntlich zu wenig, gibt es doch auch keinen zu verstehenden Grund, warum runderneuerte Reifen in einer „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ (De-minimis) trotz ihrer erwiesenen ökologischen Vorteile schlechter gestellt sein sollten als Neureifen.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk nutzt die Gelegenheit und meldet bereits frühzeitig Änderungswünsche für die kommende Förderperiode 2018 an, die die Produzenten von runderneuerten Reifen den Kollegen aus der Neureifenindustrie gleichstellt. Im als Antrag formulierten Schreiben des Bonner Fachverbands an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) heißt es unter Bezug auf zu erwartende wegbrechende Bestellungen aus der Transportbranche, müsse „für die Runderneuerung schon jetzt mit absehbaren umfangreichen negativen Folgen“ gerechnet werden.

Weiter: Die „positive politische Wertung der Runderneuerung von Lkw-Reifen“ – beeinflusst auch durch die Ernst-&-Young-Studie zum „Sozioökonomischen Einfluss der Runderneuerung von Lkw-Reifen in Europa“ aus dem vergangenen Oktober –, die sich ab der derzeit laufenden De-minimis-Förderperiode in einer Förderung runderneuerter Reifen als allgemeines Umweltprodukt niedergeschlagen hat, „ermutigt uns hiermit den Antrag zu stellen, ab der Förderperiode 2018 runderneuerte Lkw-Reifen nach Punkt 1.9 der Förderrichtlinie per se als Umweltprodukte dann mit 80 Prozent zu fördern“ und sie damit gleichzustellen mit den besten Neureifen in Bezug auf Geräusch und Rollwiderstand. Das würde auch die Position der hiesigen Runderneuerung „im direkten Wettbewerb mit nicht runderneuerungsfähigen chinesischen Lkw-Billigreifen“ stärken.

Wie der BRV betont, habe das Berliner Ministerium zugesichert, den Antrag in seine Beratungen zur De-minimis-Förderrichtlinie 2018 mitzubehandeln. „Wann diese Beratungen dieses Jahr beginnen, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Gegebenenfalls müssen hier die Bundestagswahl im September bzw. deren Ergebnisse erst abgewartet werden“, so BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler weiter und betont abschließend: „Wir werden auf jeden Fall wieder darum kämpfen.“ arno.borchers@reifenpresse.de

 

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert