Gesetzesmissachtung: BRV macht seinem Ärger in Sachen Ultra-Seal Luft

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Nachdem der Anbieter den Einwand des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV), der Einsatz des von Ultra-Seal angebotenen gleichnamigen und präventiv in Reifen einfüllbaren Reifendichtmittels sei in Deutschland nur als Notbehelf erlaubt, mehr oder weniger in einem solchen Lichte hat erscheinen lassen, als ob die Branchenvertretung damit die Interessen der Reifenhersteller unter seinen Mitgliedsunternehmen zu vertreten versucht, hat die Branchenvertretung unmittelbar reagiert.

„Es ist mittlerweile eigentlich schon perfide, mit welcher Beharrlichkeit hier gesetzliche Grundlagen in Deutschland missachtet und als ‚gewisse Empfehlungen …‘ dargestellt werden“, macht BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG seinem Ärger Luft. Schließlich warte man bei dem Reifenhandelsverband auf die gerade erst seitens Ultra-Seal offenbar nicht zum ersten Mal angekündigte offizielle Verlautbarung insbesondere den zu den rechtlichen Gegebenheiten schon seit November vergangen Jahres. „Solange sind wir schon mit dem Anbieter in Kontakt. Im Zweifelsfalle müssen wir wohl in Zukunft hier den Rechtsweg beschreiten“, so Drechsler.

Der hat freilich auch den Ultra-Seal-Kunden DSV über die Rechtslage in Deutschland informiert. Denn gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bzw. der dort verankerten Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen sind „Pannenhilfsmittel (…) ein temporärer Notbehelf nach einem eingetretenen Reifenschaden für eine begrenzte Mobilitätssicherung“ und seien auf Basis der gleichen gesetzlichen Grundlage – so Drechsler weiter – „in Deutschland Reifenreparaturen und damit de facto die Runderneuerung solcher behandelten Reifen unzulässig“. christian.marx@reifenpresse.de

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