Runderneuerte Autoreifen profitieren von Pkw-Maut – Circus Maximus

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Das Herumgeeiere rund um die Förderung der Anschaffung runderneuerter Lkw-Reifen über das De-minimis-Programm des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) dürfte vielen noch im Gedächtnis haften geblieben sein. Mal hieß es nein, dann wieder ja – ein Hin und Her wie bei Artisten am Hochtrapez unter der Zirkuskuppel. Letztendlich hat sich der Einsatz und die Beharrlichkeit der Branchenverbände – allen voran der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) – bekanntlich ausgezahlt. Und das vielleicht sogar noch deutlich stärker als zu erhoffen war.

Denn so wie über De-minimis ein Teil der Einnahmen durch die Lkw-Maut wieder zurück an die sie zahlenden Transportunternehmen/Speditionen fließt, soll auch ein Teil des Geldes, das dem Bund über die vor Kurzem beschlossene Pkw-Maut für die Benutzung deutscher Autobahnen bzw. Bundesstraßen ab 2019 in die Kasse gespült wird, dann auch wieder den Autofahrern hierzulande zugutekommen. Viel ist in den Medien schon darüber beichtet worden, dass das Ganze für die Deutschen kostenneutral sein soll, weil die gezahlte Maut nach den bisher bekannt gewordenen Plänen bei der Kfz-Steuer ja entsprechend gegengerechnet werde und – so das zu hörende Versprechen – niemand mehr zahlen werde als zuvor. Mehr noch: Besitzer besonders schadstoffarmer Fahrzeuge sollen bei der Verrechnung der Pkw-Maut mit der Kfz-Steuer im Gegenteil sogar noch etwas herausbekommen.

Genau an dieser Stelle kommt dann auch wieder das Thema Reifen ins Spiel. Nach der NEUE REIFENZEITUNG exklusiv vorliegenden Informationen hat man sich im Verkehrsministerium – wohl nicht zuletzt dank der im Zuge des De-minimis-Förderprogramms lebhaft geführten Diskussionen um ihren positiven Einfluss auf die Schonung der Ressourcen und der Umwelt – nun nämlich auch im Zusammenhang mit der Pkw-Maut an Runderneuerte erinnert. Die Anschaffung von Pkw-Neureifen durch Privatpersonen zu fördern, wenn zu Produkten mit einer besonders guten Einstufung hinsichtlich ihrer Effizienz bzw. ihres Rollwiderstandes beim EU-Reifenlabel gegriffen wird, hat das Bundesfinanzministerium demnach zwar abgelehnt. Begründung: Es gebe zumindest im Sommersegment ohnehin immer weniger Reifen, die diesbezüglich schlechter als „B“ eingestuft seien, weshalb man nicht erkennen könne, inwiefern sie „überobligatorisch“ und damit förderfähig wären.

Anders wird die Sache nun aber augenscheinlich mit Blick auf runderneuerte Pkw-Reifen bewertet. Die müssen zwar nach wie vor kein EU-Reifenlabel vorweisen, aber die Politik scheint inzwischen verstanden zu haben, dass die Umweltbilanz in Summe – also inklusive der für ihre Produktion jeweils benötigten Rohstoffe und Energie – für Runderneuerte besser ausfällt als für Neureifen. Wie man uns vonseiten des Bundesverkehrsministeriums auf entsprechende Anfrage kurzfristig mitgeteilt hat, ist deswegen nun angedacht, Privatkunden beim Kauf runderneuerter Pkw-Reifen zukünftig die Umsatzsteuer zu erlassen und die Anschaffung so gesehen mit 19 Prozent zu bezuschussen bzw. zu rabattieren. Mehr über die dahinter stehende und offenbar De-maximus getaufte neue Förderrichtlinie war aber kurz vor dem Wochenende nicht mehr in Erfahrung zu bringen. Mehr dazu daher erst Anfang kommender Woche. Bis 2019 ist ja ohnehin noch etwas Zeit. christian.marx@reifenpresse.de

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