Abgefahrene Reifen: Anklage wegen fahrlässiger Tötung – Fahrer war nicht Besitzer des Autos

Vorm Amtsgericht in Winsen steht ein 24 Jahre alter Mann, der sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, weil wohl ein Reifen nicht mehr die erforderliche Profiltiefe hatte. Die NRZ berichtete schon am Mittwoch darüber. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, sei der Angeklagte nur der Fahrer des Autos gewesen. Er war nicht der Besitzer des Wagens. Der 24 Jahre Unfallfahrer habe vom 23 Jahre alten Besitzer das Auto bekommen, damit er in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag einholen konnte.

Der Angeklagte habe in dieser Werkstatt eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker absolviert. Weiter heißt es in der Tageszeitung: Unfälle und Prozesse dieser Art seien aus Sicht des Deutschen Richterbunds keine Seltenheit. Vergleichbare Verfahren wegen fahrlässiger Tötung habe es schon immer gegeben Abgefahrene Reifen als Ursache für einen schweren Unfall seien nicht unüblich. Häufiger seien allerdings Unfälle wegen Alkoholkonsum oder überhöhter Geschwindigkeit.

Die Saarbrücker Zeitung berichtet, dass laut Automobilclub von Deutschland, der Fahrer eines Autos verpflichtet ist, den Zustand eines Autos zu kennen, auch wenn er ein fremdes Auto fährt. Laut Auskunft des ADAC könne auch der Halter verantwortlich gemacht werden, wenn er Kenntnis von den Mängeln hatte, schreibt die Tageszeitung.  cs

 

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