Besonnenheit angemahnt: BDO-Kritik an Ausweitung der Nfz-Winterreifenpflicht

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Dass die zuständigen Bundesratsausschüsse heute wohl über eine Ausweitung der Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen auf die vorderen Lenkachsen abstimmen, schmeckt dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) nicht. Kritisiert wird, dass der – wie es in einer Stellungnahme dazu heißt – „mit einer vermeintlich größeren Verkehrssicherheit durch eine Verbesserung der Fahrstabilität, die angeblich durch Testergebnisse der Fachpresse sowie von Reifenherstellern belegt sind“, begründete Vorstoß ohne jegliche Beteiligung der Busbranche erfolge und für sie daher „völlig überraschend“ komme.

Der BDO sei dazu nicht angehört worden, gibt man sich mehr als nur leicht verstimmt. Nach Meinung des Verbandes jedenfalls ist eine Ausweitung der Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht geboten, sondern es gebe stattdessen vielmehr gute Gründe, weshalb die Winterreifenpflicht bei Bussen bisher auf die Antriebsachse beschränkt ist. „Nutzwagenreifen haben eine völlig andere Materialbeschaffenheit als Pkw-Reifen, und dies führt zu ganz anderem Fahrverhalten. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“, meint BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Nicht zuletzt wird in diesem Zusammenhang auf die (Mehr-)Kosten verwiesen, wenn Busunternehmer ihre Fahrzeuge zukünftig auch auf der Lenkachse mit Winterreifen ausrüsten müssen, sofern das Plenum in seiner heutigen Sitzung der Ausschussempfehlung folgt. Es bliebe zudem keinerlei Vorbereitungszeit – und das, obwohl die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit nach der Überzeugung des BDO „bislang nicht belegt“ sind.

„Es ist doch sehr irritierend, wenn auf diese Art Regelungen gesetzlich verankert werden sollen, die zu massiven Belastungen der Wirtschaft führen, ohne dass die Beteiligten zuvor angehört worden sind und ohne dass der erhoffte Nutzen durch unabhängige Fachgutachten belegt wurden“, so Leonard weiter. „Der Umstand, dass keinerlei Übergangszeitraum gewährt werden soll, stellt unsere Unternehmen auch vor enorme praktische Probleme“, fügt sie noch hinzu. „Ohne ausreichende Vorlaufzeit schaffen es die Unternehmen nicht, die dann vorgeschriebenen Reifen zu beschaffen. Und dieses Problem betrifft auch alle ausländischen Verkehrsunternehmen, die auf deutschen Straßen unterwegs sind“, mahnen Leonhard bzw. der BDO den Bundesrat zu einem besonnenen Handeln in der Angelegenheit. Der Verband plädiert demnach dafür, der Ausschussempfehlung nicht Folge zu leisten, sondern es bei dem ursprünglichen Verordnungsentwurf – BR-Drucksache 771/16 – zu belassen. cm

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