Neuregelung für die Zulassung von Bremsscheiben und Bremstrommeln für den Ersatzmarkt

Seit November 2016 gilt die Norm ECE-R90 („Ersatzbremsbelag-Einheiten für Kfz und Anhänger“), die bislang die Anforderungen an Konstruktion, Fertigung und Leistung von Bremsbelägen und -backen geregelt hat, auch für Bremsscheiben und Bremstrommeln. Seither heißt die geänderte Norm ECE-R90-02 und schreibt nun eben auch die Zulassung für Bremsscheiben und Bremstrommeln vor, die als Ersatzteile für neu zugelassene Fahrzeuge verwendet werden. Als Bremsscheibenspezialist habe Brembo aktiv in der Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa und der UN mitgewirkt und „in erheblichem Umfang zu Gestaltung der neuen Norm“ beigetragen, wie es dazu in einer Mitteilung des Unternehmens heißt. Brembo zufolge schließe die neue ECE-Regelung „jetzt europaweit eine gesetzliche Lücke und schafft eine einheitliche Regelung“. Weiter: Mit dieser Norm soll sichergestellt werden, dass die als Ersatzteile verwendeten Scheiben und Trommeln hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit und Effizienz über das gleiche Leistungsvermögen verfügen wie das Serienprodukt, das sie ersetzen sollen. Alle entsprechend freigegebenen Produkte sind an einem Zulassungscode der Zertifizierungsbehörde erkennbar, der am Produkt und an der Verpackung zusammen mit weiteren Informationen angebracht ist. ab

 

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