De-minimis-Förderprogramm für 2017 jetzt veröffentlicht – Anträge ab Montag stellen

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Antragsunterlagen für die Förderperiode 2017 des De-minimis-Förderprogramms, über das lange gerungen wurden, jetzt online gestellt. Mit dem Programm können sich Fuhrparkbetreiber bekanntlich unter anderem auch einen nicht unerheblichen Teil ihrer Anschaffungskosten für neue und runderneuerte Reifen erstatten lassen. Pro Fahrzeug zahlt das BAG einen Förderhöchstbetrag von 2.000 Euro und pro Flotte bzw. Eigentümer/Halter von 33.000 Euro. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2017 beginnt am 9. Januar – also am kommenden Montag – und endet am 2. Oktober dieses Jahres. Das gesamte Antrags- und Auszahlungsverfahren für die Förderprogramme De-minimis wie auch für Aus- und Weiterbildung können nach vollzogener Registrierung auf der Internetseite des BAG elektronisch abgewickelt werden; die Antragstellung und die Übersendung des Kontrollformulars auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail ist dabei nicht zulässig, unvollständige Anträge werden dem BAG zufolge abgelehnt. Die komplette 2017er De-minimis-Förderrichtlinie finden Sie hier im Zahlen-&-Fakten-Archiv von Reifenpresse.de ab

 

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