De-minimis-Chaos: Jetzt wird doch generell und umfassend gefördert – „Es ist geschafft“

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Runderneuerer und die Vertreter der Verbände mussten in den vergangenen Wochen gute Nerven beweisen. Nach dem großen Frust vor einem Jahr, als die Förderung von runderneuerten Reifen nach De-minimis ziemlich überraschend unter den Tisch fiel und das Allerschlimmste nur mit einer ‚dünnen’ Notlösung verhindert werden konnte, als im Frühjahr alle Förderanträge im Prinzip schon gestellt waren, keimte jetzt im Herbst erst Hoffnung auf, die dann im Haushaltsausschuss des Bundestages im November ein jähes Ende fand; ein hohes Maß an „Frusttoleranz“ war gefragt. Kurz vor Jahresende ebneten die beteiligten Ministerien im Rahmen einer sogenannten Ressortabstimmung nun aber doch den Weg für eine Förderung von runderneuerten Reifen nach De-minimis während der Förderperiode 2017. Das Gute daran außerdem: Flotten können sich künftig bis zu 80 Prozent ihrer Reifenkosten – damit sind Neureifen wie auch Runderneuerte gemeint – als Zuschuss vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bezahlen lassen. „Mehr kann man nicht erreichen“, wie ein sichtlich erleichterter BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG betonte, werden runderneuerte Lkw-Reifen nun doch in weiten Teilen mit Neureifen gleichbehandelt.

Das Wichtigste zuerst: Flottenbetreiber können sich im kommenden Jahr die Anschaffung runderneuerter Reifen über das De-minimis-Programm weiterhin fördern lassen. Dabei ändern sich die Grundlagen einer etwaigen Förderung aber auf dramatische Art und Weise, und zwar sehr zum Vorteil der in Deutschland ansässigen Runderneuerungsbetriebe. Waren im laufenden Jahr Antriebsachsreifen von der Förderung ausgenommen, was immerhin rund 70 Prozent des deutschen Runderneuerungsmarktes betraf, hatte man im Herbst beim BRV und in der Branche zunächst noch gehofft, für 2017 könnten wenigstens entsprechende Traktionsreifen gefördert werden, zumindest soweit sie sich mit einem Schneeflockensymbol zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung als überobligatorisch ausweisen würden.

All dies ist nach Beschluss im Rahmen der sogenannten Ressortabstimmung – also im Grunde auf administrativer Ebene – zwischen dem Verkehrs- und dem Finanzministerium sowie unter Beteiligung der Verbände nun Anfang Dezember über den Haufen geworfen worden. Stattdessen die große Überraschung: Die Förderung fällt sogar deutlich stattlicher aus, als jemals erhofft. Die neue De-minimis-Förderrichtlinie für 2017 sieht demnach folgende mögliche Förderungen für Runderneuerte vor.

(1) Nach der Maßnahme 1.3 – Überobligatorische Sicherheitseinrichtungen:

Flottenbetreiber können für runderneuerte Reifen zukünftig einen Zuschuss von 100 Prozent beim BAG beantragen. Die Ausgaben werden allerdings nur dann als zuwendungsfähig betrachtet, wenn sie erstens für M+S-Reifen auf mitlaufenden Achsen sowie zweitens für M+S- und außerdem Schneeflocke-markierte Reifen auf angetriebenen Achsen angefallen sind.

(2) Nach der Maßnahme 1.9 – Allgemeine Umweltprodukte:

Runderneuerte Reifen können, wenn sie nicht als überobligatorische Sicherheitseinrichtungen nach der Maßnahme 1.3 gelten können, was beispielsweise auf Sommerreifen zutrifft, nach der Maßnahme 1.9 vom BAG mit immerhin noch 50 Prozent bezuschusst werden.

Wie es dazu weiter vonseiten des BRV heißt, der die jetzt gefundene Lösung maßgeblich mit seinem Einsatz beeinflusst hat, habe man sich im Rahmen der Ressortabstimmung allerdings nicht darauf verständigen können, in Zukunft die Höhe des Zuschusses bzw. der Zuwendung – De-minimis soll dem Gesetzgeber zufolge als Anteilsfinanzierung verstanden werden – für 2017 von aktuell 80 auf dann 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben anzuheben. Das bedeutet konkret also weiterhin: Wird ein runderneuerter Reifen nach Maßnahme 1.3 als überobligatorische Sicherheitsmaßnahme gefördert, können 80 von 100 Prozent der Anschaffungskosten über das BAG abgerechnet werden, also in Summe 80 Prozent. Wird hingegen nach Maßnahme 1.9 (allgemeine Umweltprodukte) gefördert, dann können wiederum 80 Prozent von 50 Prozent abgerechnet werden, also in Summe 40 Prozent der eigentlichen Anschaffungskosten.

Darüber hinaus wird auch die De-minimis-Förderung von Neureifen für die Förderperiode 2017 angepasst. Einerseits können sie – wie auch Runderneuerte – in Zukunft mit 100 Prozent im Antrag an das BAG angegeben werden. Allgemein gilt: Neureifen werden nach Maßnahme 1.3 den Runderneuerten gleichgestellt bzw. die Runderneuerten den Neureifen gleichgestellt. Andererseits können Neureifen wie bisher nach Maßnahme 1.9 entsprechend ihrer Labelwerte mit bis zu 80 Prozent (50 Prozent für die Energieeffizienzklasse „A“ und weitere 30 Prozent für eine Schallwelle) als Umweltprodukte gefördert werden. Auch für Neureifen gilt demnach ab 2017, dass ‚nur’ 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben über die Projektförderung nach De-minimis vom BAG bezuschusst werden können. Das bedeutet somit auch für Neureifen eine mögliche Förderung mit 80 von 100 Prozent nach Maßnahme 1.3 (überobligatorische Sicherheitseinrichtungen) bzw. bis zu 64 Prozent (Umweltprodukt), also 80 Prozent von maximal 80 Prozent.

Damit sind Runderneuerte den Neureifen auf der Antriebsachse in Zukunft gleichgestellt, was die Förderhöhe betrifft: es gibt jeweils einen Zuschuss von 80 von 100 Prozent, wenn eine Schneeflocke den Reifen als Winterspezialisten ausweist. Diese Gleichbehandlung gilt auch auf nicht angetriebenen Achsen. Runderneuerte und Neureifen mit M+S-Symbol, aber ohne Schneeflocke, können hier ebenfalls als überobligatorische Sicherheitseinrichtungen mit 80 von 100 Prozent gefördert werden. Lediglich bei einer Förderung von Reifen, die nicht als Winterreifen ausgewiesen sind (M+S bzw. M+S inklusive Schneeflocke), stehen Neureifen immer noch besser da. Während Runderneuerte maximal mit 80 von 50 Prozent – also de facto mit 40 Prozent – gefördert werden können, kann es für Neureifen 80 von maximal 80 Prozent – also de facto bis 64 Prozent – geben.

Aufseiten der Verbände, insbesondere aufseiten des BRV, dessen Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler hier maßgeblichen Einfluss auf die Neuformulierung der Förderrichtlinie hatte, ist man folglich alles andere als unzufrieden mit dem Erreichten: „Mehr kann man, glaube ich, für runderneuerte Reifen nicht erreichen.“ Der BRV hat „in der Sache nie aufgegeben und Standhaftigkeit bewiesen“, betont Drechsler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG. Diese Standhaftigkeit habe „jetzt zum Erfolg geführt“, so der BRV-Geschäftsführer weiter.

Das „Chaos“ und die Folgen

Die jetzt gefallene Entscheidung ist für viele Runderneuerer in Deutschland ein klares Signal, wähnten sie doch zuletzt den Bestand eines kompletten Geschäftsmodells und einer gesamten Branche in Gefahr; 2.000 Arbeitsplätze hängen nach landläufiger Zählung von der Runderneuerung in Deutschland ab. Die jetzt gefallene Entscheidung zeigt aber auch, dass sich vonseiten der Reifenbranche politischer Druck aufbauen lässt und damit Entscheidungen auf Bundesebene beeinflusst werden können, wenn dies im Rahmen einer konzertierten Aktion geschieht. Immer wieder kam in den vergangenen Monaten die Empfehlung der Verbände, jeder Runderneuerer möge seine lokalen Landes- und vor allem Bundespolitiker mit ins Boot holen und zu Paten des eigenen Anliegens zu machen. Diesem Vorschlag folgten nicht wenige Unternehmer, wie auch die NEUE REIFENZEITUNG gerade in den vergangenen Wochen immer öfter berichten konnte.

Aber auch die Pressearbeit der Runderneuerer und Verbände lief in den vergangenen Wochen entsprechend heiß. Ob Lokal- oder Fachpresse – überall ließ sich nachlesen, was man in der Branche von dem „Chaos“ der aktuellen Förderperiode so hält und vor allem, welche Auswirkungen sich für die Betriebe daraus konkret ergeben. Christian Stiebling von Reifen Stiebling etwa betonte noch im vergangenen Monat im Gespräch mit der NEUE REIFENZEITUNG, man habe 2016 einen Absatzrückgang von etwa 30 Prozent bei Bestandskunden mit runderneuerten Lkw-Reifen hinnehmen müssen, und diese ließen sich „eindeutig auf De-minimis zurückführen“. Auch wenn es gelungen sei, gleichzeitig Runderneuerte an Neukunden oder Neureifen an (bisherige) Runderneuerungskunden zu vermarkten, habe man die Rückgänge trotzdem nur zum Teil kompensieren können. Auch Erwin Schwab von Pneuhage bestätigte gegenüber dieser Zeitschrift entsprechende Rückgänge bei den Absätzen, wenn auch in deutlich geringerem Umfang; Neukunden hätten dabei geholfen, die Rückgänge in Summe auf zwei bis drei Prozent zu beschränken. Hermann Lorenz von Reifen Lorenz bezifferte die Absatzrückgänge der von seinem Unternehmen produzierten Runderneuerten mit zehn Prozent. Diese habe man aber ebenfalls mit einem Mehr beim Neureifenabsatz kompensieren können, „sodass wir insgesamt nicht weniger Lkw-Reifen verkaufen konnten“; siehe dazu nebenstehendes Interview.

Inwiefern die deutsche Runderneuerungsbranche durch die neuen Fördermöglichkeiten für die von ihr produzierten Reifen nach De-minimis profitieren wird, muss dabei erst noch abgewartete werden. Klar ist aber, trotz hoher Förderung werden nicht mehr Reifen gebraucht; es werden vielleicht kurzfristig mehr verkauft, ob neu oder runderneuert, was den Beweis für durchaus nachzuvollziehende Mitnahmeeffekte in der Transportbranche erbringt. Dennoch wird auch mit einer neu formulierten De-minimis-Förderrichtlinie dem einen nur das gegeben, was dem anderen genommen wird. arno.borchers@reifenpresse.de

 

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