Zu hohe Berufsgenossenschaftsbeiträge? BRV vermittelt kostenlose Prüfung

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Obgleich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) vor zwei Jahren bereits – letztlich erfolglos – versucht hatte, den wohl hauptsächlich aufgrund der Fusionierung der Berufsgenossenschaften Großhandel und Lagerei mit der Berufsgenossenschaft Einzelhandel zur Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) in den Jahren 2013 bis 2015 teilweise enormen Beitragssteigerungen für Reifenfachhändler und Reifenerneuerer entgegenzuwirken, könnte den Branchenunternehmen nun offenbar eine weitere Beitragsteigerung ins Haus stehen. Deswegen hat man sich seitens der Branchenvertretung erneut dieses Themas angenommen und will man den BRV-Mitgliedern noch im Dezember ein Mittel für ein etwaiges Gegensteuern an die Hand geben. In den nächsten Tagen wird der BRV dem Reifenfachhandel ein Angebot unterbreiten, mithilfe eines Gutachters im Rahmen einer Ersteinschätzung eine kostenfreie Überprüfung der Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft vornehmen zu lassen.

Denn wie der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer erläutert, falle ab nächstem Jahr – also für die Beitragsumlage 2016 – eine sogenannte Ausgleichsregelung weg, die laut der BGHW „Unternehmen vor einer übermäßigen Beitragssteigerung“ eigentlich hätte bewahren sollen. Da dies ja aber ganz offensichtlich schon während deren Gültigkeitsdauer 2013-2015 nicht funktioniert hat, befürchtet der BRV mit ihrem Wegfall nun augenscheinlich eben noch stärker steigende Beitragssätze, selbst wenn die von den Betrieben gemeldeten Arbeitsentgelte (die unter anderem als Berechnungsgrundlage des Beitrags dienen) nicht gestiegen sein sollten. Vor diesem Hintergrund hat der BRV-Arbeitskreis Betriebswirtschaft, Kommunikation, Steuern mit einem unabhängigen Gutachter für Kataster- und Beitragsfragen zur Berufsgenossenschaft einen Rahmenvertrag zur „Prüfung des Versicherungsverhältnisses der BRV-Mitglieder in der Berufsgenossenschaft“ abgeschlossen.

„Dem ging ein Pilotprojekt bei einem Reifenfachhandelsfilialisten voraus, das wegen Falscheingruppierungen der Mitarbeiter zu erheblichen Beitragsrückerstattungen und korrekter Beitragsberechnung im laufenden Jahr führte“, berichtet Hülzer. Der Rahmenvertrag beinhaltet demnach eine kostenfreie Ersteinschätzung durch den Gutachter. Sehe dieser die Möglichkeit, die Situation für das Unternehmen zu verbessern, werde ein standardisierter Vertrag angeboten, der ein rein erfolgsbezogenes Honorar vorsieht. „Das Honorar wird erst fällig, wenn ein rechtsbehelfsmäßiger neuer Bescheid der Berufsgenossenschaft vorliegt – nicht vorher! Der Unternehmer hat keinerlei finanzielle Risiken“, rät der BRV-Vorsitzende dem Reifenfachhandel, im Falle des Falles das Angebot der Branchenvertretung zu nutzen. Damit ließen sich unter Umständen Kosten reduzieren, selbst wenn sich das Ganze bei Aussicht auf Erfolg nach den Worten Hülzers durchaus hinziehen könne und entsprechende Geduld erfordere. cm

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