Alte Reifen aufgezogen – ehemaliger Autohändler muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten

Ab Donnerstag wird ein Unfall mit Todesfolge das Landgericht Dortmund beschäftigen. Angeklagt ist ein ehemaliger Gebrauchtwagenhändler. Das berichtet der Westfälische Anzeiger. Hier heißt es: Der Autohändler hat 2013 einen BWW 528i an einen Kunden verkauft. Der 49 Jahre alte Mann war auf dem Rückweg auf der Autobahn tödlich verunglückt. Der Grund: Bei vermuteten 218 km/h war der linke Hinterreifen des BMWs geplatzt.

Nun muss sich der Ex-Autohändler wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll für den Tod des Mannes eine Mitschuld tragen, da er zwei mehr als zehn Jahre alte Reifen an das Auto angebaut hatte. Vor einem Strafrichter des Amtsgerichts Hamm war der Rheinländer in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Diese Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Jetzt geht der Fall in Berufung. cs

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert