Verschärfung der Winterreifenpflicht auf dem Weg – Böse Überraschungen vermeiden

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Die geplante Verschärfung der Winterreifenpflicht in Deutschland, nimmt offensichtlich deutlich an Fahrt auf. Wie es nun aus den Verbänden heißt, habe die „geplante 51. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ die sogenannte Verbändeabstimmung passiert und liegt jetzt im Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Diese Vorschriften sehen unter anderem vor, dass sich Winterreifen entsprechend der deutschen Straßenverkehrsordnung („situative Winterreifenpflicht“) zukünftig über eine M+S-Kennzeichnung und zusätzlich auch über eine Schneeflockenmarkierung definieren. Wie es dazu vonseiten des BRV auf Anfrage der NEUE REIFENZEITUNG heißt, sollten gerade Importeure von Reifen aus außereuropäischer Produktion und Runderneuerer von Lkw-Reifen rechtzeitig mit der Änderung der Rechtslage befassen. Der Grund: Die verschärfte Winterreifenpflicht könnte schon zum 1. Januar 2018 in Kraft treten; das Thema eilt demnach. Welche Anpassungen sind geplant und wie sollten sich Händler und Runderneuerer darauf jetzt vorbereiten?

Es sei jetzt wichtig, Importeure von Reifen aus außereuropäischer Produktion und insbesondere die Runderneuerer im Land „für das Thema zu sensibilisieren“, betont BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber dieser Zeitschrift, und zwar „damit sie nicht vom voraussichtlichen Gültigkeitsdatum 1. Januar 2018 überrascht werden“. Nach diesem Stichtag produzierte Reifen müssen nämlich aller Voraussicht nach neben einer M+S-Kennzeichnung auch eine Schneeflockenmarkierung tragen, sollen sie rechtlich, also entsprechend der „situativen Winterreifenpflicht“, als Winterreifen gelten – und das sogenannte „Three Peak Mountain Snowflake“ (3PMSF), also die Schneeflockenmarkierung, kann – anders als das „M+S“ auf der Seitenwand – eben nur im Rahmen eines Tests erreicht werden.

Der Entwurf des Verkehrsministeriums zur Änderung besagter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht dabei vor, dass sowohl Pkw-Reifen als auch Lkw- und LLkw-Reifen über die jeweiligen ECE-Regelungen (ECE-R 30 für Pkw-Reifen und ECE-R 54 für Lkw- und LLkw-Reifen) von der Verschärfung der Winterreifenpflicht in Deutschland betroffen sein sollen. In Bezug auf Pkw-Reifen bedeutet dies freilich auch, dass künftig Ganzjahresreifen, sollen sie den Anforderungen an die gesetzliche Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Reifen laut Straßenverkehrsordnung genügen, also Winterreifen im Sinne der „situativen Winterreifenpflicht“ sind, ebenfalls über ein Schneeflockensymbol verfügen müssen. Ausgenommen sein sollen von der Neuregelung der Winterreifenpflicht dem BRV zufolge indes Motorradreifen (ECE-R 75) und runderneuerte Pkw-Reifen (ECE-R 108). Mit einem Schneeflockensymbol (nach ECE-R 117.2) gekennzeichnet sein müssen ab dem 1. Januar 2018 aber nach den aktuellen Plänen des Ministeriums runderneuerte Lkw- und LLkw-Reifen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt beispielsweise der BRV, Runderneuerer sollten „schon heute Kontakt aufnehmen“ mit ihren Laufstreifenlieferanten und ihrem ECE-Prüflaboratorium, das die COC-Prüfungen nach ECE-R 119 vornimmt, „um die Formalitäten zur Erlangung des Schneeflockensymbols für ihre runderneuerten Lkw-Reifen rechtzeitig abzuklären, damit der Termin 1. Januar 2018 von ihnen eingehalten werden kann. Den Pkw-Runderneuerungsbetrieben würden wir empfehlen, ihre Produkte auf freiwilliger Basis nach ECE-R 117.2 möglichst ebenfalls mit dem Schneeflockensymbol zu kennzeichnen“, betont BRV-Geschäftsführer Drechsler weiter. Per heute bleiben für das entsprechende Testprozedere nach ECE-R 117.2, sollte die Verschärfung der Winterreifenpflicht zum 1. Januar 2018 wie geplant kommen, nur noch 14 Monate.

Der Entwurf des BMVI sieht dabei aber auch eine Übergangsfrist vor. Dieser Bestandsschutz werde gelten „für im Feld befindliche Fahrzeuge“, und zwar bis maximal zum 30. September 2024. Demnach müssten spätestens ab dem 1. Oktober 2024 sämtliche montierte Winter- und Ganzjahresreifen mit „M+S“ und zusätzlich auch einem 3PMSF-Symbol gekennzeichnet sein. arno.borchers@reifenpresse.de

 

 

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