Prüfung von Druckgeräten im TÜV-Nord-Fokus

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Da Druckgeräte vor ihrer Inbetriebnahme und auch während ihres Einsatzes laut Gesetzgeber auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden müssen, entsprechende Prüfverfahren im Rahmen der zugrunde liegenden Bestimmungen (ProdSG Abs.1, §2, Nr. 30; BetrSichV) aber nicht näher spezifiziert werden, hat sich der TÜV Nord dieses Problems angenommen. Als Ergebnis hat die Organisation nun ein Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände sowie weitere Schutzmaßnahmen festgelegt, um damit die aus ihrer Sicht „vorhandene Lücke im Regelwerk“ zu schließen. „Aufgrund des erhöhten Prüfdrucks können sich Anlageteile wie Verschraubungen, Flansche oder Stopfen lösen, die dann wie Geschosse durch die Luft fliegen. Explodiert ein Druckgerät, kann sogar allein die Druckwelle zu ernsthaften Verletzungen führen“, erklärt Robert Wernicke vom TÜV Nord. „Mit der neuen Vorgehensweise zur Berechnung von Sicherheitsabständen erzielen wir eine klare Linie, um den Anforderungen der Regelwerke Rechnung zu tragen. Zudem schaffen wir damit einen Referenzpunkt, der von Prüfern, aber auch vom Betriebspersonal, dringend benötigt wird“, meint er. cm

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