Mehr Autoservice als „nur“ Reifenhandel: BRV will seine Satzung ändern

Nicht mehr lange ist es bis zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV): Am 11. Juli ist es soweit, und die Anmeldefrist für die Veranstaltung endet am 1. Juni. Wie bekannt sein dürfte, findet das Ganze diesmal in Köln statt, um den Teilnehmern einerseits die Möglichkeit zu geben, bei dieser Gelegenheit das Gelände der Koelnmesse kennenzulernen, wo 2018 erstmals die „The Tire Cologne“ zeitgleich mit der Reifenmesse in Essen stattfinden wird. Andererseits sollen die BRV-Mitglieder so in den Genuss des Höhenfeuerwerkes „Kölner Lichter“ kommen, das am betreffenden Wochenende am Himmel der Rheinstadt zu sehen sein wird. „Es liegen bereits die Anmeldungen von 300 Personen vor, sodass die Plätze insbesondere für das Höhenfeuerwerk ‚Kölner Lichter’ in den Rheinterrassen langsam aber sicher knapp werden“, rät der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer Teilnahmeinteressierten, sich möglichst bald anzumelden. Zumal die Mitgliederversammlung gerade auch aus fachlicher Seite einiges an Interessantem zu bieten hat.

Denn vor Ort sollen beispielsweise die ersten Ergebnisse der vom BRV Anfang dieses Jahres in Auftrag gegebenen Studie „Geschäftsmodell Zukunft“ präsentiert werden, um dem Reifenfachhandel damit ein tragfähiges unternehmerisches Zukunftsmodell an die Hand zu geben. Abgesehen davon wird im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Antrag des BRV-Vorstandes betreffend eine Satzungsänderung des Verbandes zur Abstimmung stehen, mit dem man nicht zuletzt dem Trend zu immer mehr Autoservice statt „nur“ Reifenhandel in den Mitgliedsbetrieben den Branchenvertretung Rechnung tragen will. Umfasst der Fachbereich des Verbandes satzungsgemäß bisher „den Reifenhandel sowie das Vulkaniseurhandwerk mit Reifentechnik und -gewerbe sowie alle damit wirtschaftlich und fachlich verbundenen Gewerbe“, so soll im Wesentlichen nun eine abgeänderte bzw. allgemeiner gehaltene Formulierung zur Diskussion gestellt werden, wonach er „den Reifenfachhandel, das Mechanikerhandwerk für Reifen- und Vulkanisationstechnik sowie alle damit wirtschaftlich und fachlich verbundenen Gewerbe, eingeschlossen Tätigkeiten im Kraftfahrzeugreparaturbereich“ abdeckt. christian.marx@reifenpresse.de

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert