Forcierte Trocknung: VKS empfiehlt Einsatz von „Lackierrädern“

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Muss ein Fahrzeug nach Reparaturarbeiten lackiert werden und wird der neue Lack nach dem Auftragen in einer Lackierkabine forciert getrocknet, so rät der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (VKS) dabei dringend zur Verwendung sogenannter „Lackierräder“. Gemeint damit sind Räder, die eigens für die Lackierung/Trocknung am Fahrzeug montiert werden und sonst allenfalls für Fahrzeugbewegungen innerhalb der Werkstatt vorgesehen sind. Aus VKS-Sicht sollten während der Lackierarbeiten jedenfalls auf keinen Fall die kundeneigenen Räder am Fahrzeug verbleiben. Denn durch die hohen Objekttemperaturen von bis zu 60 Grad Celsius, die während einer etwa 40 Minuten dauernden forcierten Trocknung erreicht werden, könne es zu Schäden an der Bereifung bzw. Rundlaufproblemen durch Standplatten kommen. Um dies und damit einhergehende Kundenregresse gegen den Kfz-Reparaturbetrieb bzw. den Lackierfachbetrieb abzuwenden, empfiehlt der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen nicht nur ihnen die Verwendung von „Lackierrädern“, sondern vor allem auch Kfz-Sachverständigen die Kosten für deren Montage grundsätzlich mit bei ihren Gutachten zu berücksichtigen. Diese Kosten seien Bestandteil einer ordnungsgemäßen Reparatur und damit im Schadensfall auch bei lediglich fiktiver Abrechnung (BGH VI ZR 69/12 und 401/12) zu ersetzen, so der VKS.

Demnach schreibt beispielsweise Mercedes-Benz in einem Reparaturleitfaden fest, dass Kundenfahrzeuge nicht mit ihren eigenen Rädern in die Lackierkabine zu einer forcierten Trocknung eingestellt werden dürfen. „Bei der forcierten Lacktrocknung in der Trockenkabine können ab einer Objekttemperatur größer als 40 Grad Celsius an den Reifen Standplatten (Flatspots) durch Gewicht, Temperatur und Trockenzeit entstehen. Hierbei handelt es sich um bleibende, irreparable Verformungen im Bereich des Reifenseitenteils und der Wulstverstärkung. Diese bleibenden Verformungen führen zu Radlastschwankungen und Vibrationen, die weder durch Wuchten noch durch Matchen der Räder beseitigt werden können. Um Standplatten zu vermeiden, müssen sowohl konventionelle als auch Sonderschutzfahrzeuge mit sogenannten ‚Lackierrädern’ in die Lackier- und Trockenanlage eingebracht werden. Das Aufpumpen der Originalreifen auf vier bar reicht nicht aus, kann bei den ‚Lackierrädern’ aber entfallen. Das Abdecken der Originalreifen mit Schutzfolien, -platten ist ebenfalls nicht ausreichend“, wird in diesem Zusammenhang aus dem Reparaturleitfaden des Fahrzeugherstellers zitiert.

Und der steht mit seiner Meinung nicht alleine da, wie Rückfragen des VKS bei diversen Reifenherstellern ergeben haben. Auch die Reifenhersteller/-marken Pirelli, Michelin, Kleber, BFGoodrich, Continental, Semperit, Uniroyal, Goodyear, Dunlop, Fulda, Pneumant, Debica, Barum, Gislaved, Viking, Teamstar, Point S, Matador, Sava, Kormoran, Riken, Tigar, Falken und Maxxis schließen sich demnach den Mercedes-Benz-Richtlinien an. „Bei den in Lackierkabinen auftretenden Temperaturen empfehlen wir die Originalbereifung gegen ‚Lackierräder’ auszutauschen. In der Nähe der Wärmequelle treten oftmals weitaus höhere Temperaturen als die genannten 60 Grad Celsius auf, was zu einem Verlust der Flexibilität und Verhärtung des Gummis führen kann. Zum anderen kann es durch die ungleichmäßige Erwärmung der Reifen (Aufstandsfläche in der Regel kühler) zu Rundlaufproblemen kommen“, ist beispielsweise einer Michelin-Stellungnahme zu entnehmen. Mit der von Mercedes vorgeschrieben Vorgehensweise befinde man sich „immer auf der sicheren Seite“, heißt es vonseiten Goodyear Dunlop. Ein durch forcierte Trocknung hervorgerufener „Hot Flatspot“ sei – so Falken – dauerhaft und in keiner Weise zu egalisieren, aber allein den Werkstoffen (Gummi/Kunstfasern) geschuldet und damit kein Zeichen von minderer Reifenqualität. cm

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