Deaktiviertes/defektes RDKS mehr als ein „geringer Mangel“ bei der HU?

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Manch einer mag es vielleicht schon gar nicht mehr hören, aber nichtsdestoweniger müssen 1. November dieses Jahres alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein und wird im Zuge dessen zumindest bei Fahrzeugen mit einem sensorbasierten, direkt messenden System ein erhöhter Aufwand beim Reifenservice in der Werkstatt erwartet. Wer vor diesem Hintergrund – sei es aufgrund eines Defektes, einer Fehlfunktion oder einfach nur Kostengründen – auf die Idee kommen mag, ein solches System zu deaktivieren, der riskiert nach bisherigem Wissensstand zwar nicht das Erlöschen der Betriebserlaubnis seines fahrbaren Untersatzes, aber spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) wird der Prüfer das dann als „geringen Mangel“ vermerken. Doch dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) liegen nun aktuellere Informationen vor, wonach ein aus welchen Gründen auch immer nicht funktionsfähiges RDKS bei entsprechend ausstattungspflichtigen Fahrzeugen auch eine Einstufung als „erheblicher Mangel“ bei der HU nach sich ziehen könnte.

„Damit gewinnt das Thema RDKS zum Verbraucher hin noch einmal deutlich an Bedeutung“, meint BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. Insofern bemüht sich die Branchenvertretung nun natürlich um Klärung des Sachverhaltes, zumal in der Branche und in der Öffentlichkeit für den Fall der Fälle schließlich immer noch von einer Einstufung „nur“ als „geringer Mangel“ ausgegangen wird. Demgegenüber meint zumindest der BRV selbst aber, unter anderem der Richtlinie 2014/45/EU – veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29. April dieses Jahres – entnehmen zu können, dass ein „offensichtlich nicht funktionsfähig[es]“ Reifendruckkontrollsystem mit einem „erheblichen Mangel“ gleichzusetzen sei. Deswegen verwundert nicht, dass sich der BRV in dieser Frage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt und um Bestätigung der Richtigkeit seiner Sichtweise gebeten hat. christian.marx@reifenpresse.de

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