Kann die „unbedeutende“ Werkstattkette ATU billiger einkaufen als andere?

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Die Causa ATU lässt dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V. offenbar weiter keine Ruhe. Nachdem man der Werkstattkette Preisdumping bzw. das regelmäßige Angebot von Leistungen unter Einstandspreis vorgeworfen hatte, mit einer entsprechenden Beschwerde beim Bundeskartellamt aber gescheitert war, seziert man nun genüsslich wenigstens die Ergebnisse des Prüfverfahrens der Behörde, um damit weiter in Richtung ATU zu schießen. Das Ganze nimmt damit immer mehr die Züge eines Kleinkrieges an, wo jede Aktion auf der einen gleich auch wieder eine Reaktion auf der anderen Seite nach sich zieht. So veranlasst die Aussage der Wettbewerbshüter, dass die Werkstattkette bei einer bundesweiten Durchschnittsbetrachtung auf einen Marktanteil von „deutlich unter zehn Prozent“ komme, den nordrhein-westfälischen Landesverband zu dem Schluss, sie sei bei Betrachtung des Gesamtmarktes „schlichtweg zu unbedeutend“. Und weil das Bundeskartellamt bei seinen Überprüfungen nicht feststellen konnte, dass ATU bei der Gestaltung reiner Warenangebote seine eigenen Einkaufspreise unterschreite, steht für das Kfz-Gewerbe nun zugleich „fest, dass die Werkstattkette Ersatzteile zu deutlich niedrigeren Konditionen auf dem Markt einkaufen kann als ein Großteil der Wettbewerber“. Im Hinblick auf zahlreiche Gesamtangebote für Reparatur- und Wartungsleistungen bleibe es jedoch auch weiterhin rätselhaft, wie ATU seine Betriebskosten inklusive Arbeitslohn in der Preisgestaltung berücksichtigt. „Ein Rätsel, das nach dem Ermessen des Bundeskartellamts wegen der geringen Marktbedeutung von ATU ungelöst bleiben kann“, ätzt der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen, der jedoch meint, dass der „ausbleibende wirtschaftliche Erfolg“ ATUs darin eine maßgebliche Ursache hat. Die nächste Runde dürfte angesichts derlei Aussagen wohl nicht lange auf sich warten lassen. christian.marx@reifenpresse.de

 

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