Warnung des KÜS vor „Spinning Wheels“ und Felgenringen

Der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) stellt bei den Hauptuntersuchungen vermehrt einen sehr leichtsinnigen Umgang mit gefährlichen Anbauteilen fest und nennt als ein Beispiel die „Spinning Wheels“. Besonders häufig zeigt sich der Fahrzeugeigentümer überrascht, wenn er vom Prüfingenieur auf die Gefährlichkeit und das Verbot des Anbaus angesprochen wird. Im Bewusstsein vieler Autofahrer sind die Gefährlichkeit und die Illegalität von Anbauteilen ohne die entsprechenden Prüfzeugnisse noch nicht angekommen.

Wer ein neues Fahrzeug erwirbt, kann sicher sein, dass alle dort verbauten Teile der serienmäßigen Ausstattung über das Typgenehmigungsverfahren, bei dem die Sicherheit eine übergeordnete Rolle spielt, geprüft sind. Damit ist auch er auf der sicheren Seite, seine Fahrzeugpapiere bestätigen die Ordnungsmäßigkeit seines Fahrzeuges. Nach wie vor ungebrochen ist jedoch der Trend zur Individualisierung des Fahrzeuges, die Tuningbranche schreibt weiterhin schwarze Zahlen. Es geht also um die Änderung des bestehenden Zustands, Teile werden durch andere ersetzt, es wird an- und umgebaut.

Teile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, gelten als dessen Bestandteile. Sie müssen bestehenden Vorschriften und Richtlinien entsprechen. So können beispielsweise bei einer Tuningmaßnahme Teile ausgetauscht werden, die das Fahrverhalten beeinflussen. Geht es um die Verwendung etwa eines Sportfahrwerkes oder von Sonderrädern, so ist jedem klar, dass es eines Nachweises der Zulässigkeit bedarf. Doch wie sieht es aus mit Teilen wie etwa „Spinning Wheels“?

Hier hat die StVZO eine klare Antwort. Nach § 30 und § 30c sind solche Anbauten am Fahrzeug klar geregelt. Fahrzeuge dürfen nur so ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Personen müssen bei Anstoßen oder bei Unfällen möglichst vor Verletzungen geschützt sein, das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen müssen, trotz der durchgeführten Veränderungen am Fahrzeug, gering bleiben. Dies gilt für das fahrende und das stehende Fahrzeug.

Auch im Bereich historischer Fahrzeuge zeigt sich die Problematik gefährlicher Anbauteile. Hier geht es beispielsweise um scharfkantige Felgenverschlüsse, bevorzugt zu finden bei sportlichen Oldtimern englischer Herkunft. Sie sind in Deutschland verboten. Bei Oldtimern, aber auch bei modernen getunten Fahrzeugen sind die Zentralflügelmuttern im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu verwenden. Sie sind durch normale, also eckige Muttern zu ersetzen.

Die aktuellen Trends werden beispielsweise bei sogenannten Spinning Wheels bzw. Felgenringen gesetzt. Wenn sich in oder an den Felgen von Fahrzeugen verchromte Metall- oder Kunststoffteile drehen, spricht man von Spinning Wheels. Ohne Zweifel beeindruckt es den Passanten, wenn sich beim Stopp des Autos der sogenannte Spinner weiter dreht. Man glaubt, das Rad dreht sich im Stand weiter. Cool, aber höchst illegal und in Deutschland verboten. Ein Nachweis über das Verhalten dieser Teile, etwa das Ausschließen eines Abreißens durch die Fliehkräfte oder eine Beeinflussung der Fahrdynamik, gibt es nicht.

Ganz aktuell sollen Felgen durch sogenannte Felgenringe optisch hervorgehoben werden. Der Schutz der Felge durch diesen Kunststoff- oder Gummiring wird ebenfalls angepriesen. Die Ringe werden zwischen Felge und Reifen geklemmt, der Reifen muss dazu demontiert werden. Das Verhalten der Materialien der Ringe ist unbekannt. Noch dazu greifen sie in den Verbund zwischen Felge und Reifen ein, eine Garantie der Luftdichtigkeit ist nicht mehr gegeben. Auch eine Schädigung des Reifens ist nicht auszuschließen. Bei einem Test der KÜS löste sich der Felgenring bereits nach wenigen gefahrenen Kilometern und flog vom Rad. dv

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