Wegen SEPA: geändertes AGB-Muster beim BRV abrufbar

Selbst wenn die Einführung des europaweit einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area) gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Termin 1. Februar wohl noch ein halbes Jahr länger auf sich warten lässt, hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) dennoch bereits die für seine Mitglieder als Muster bereitgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend abgeändert. „Da in der Muster-AGB-Empfehlung des BRV in Ziffer 4 (Zahlung) auf den Zahlungsweg bzw. das Bankeinzugsverfahren Bezug genommen wird, haben wir eine Anpassung vorgenommen“, erklärt der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer unter Verweis darauf, dass die geänderte neue Vorlage ab sofort im internen Mitgliederbereich der Verbandshomepage www.bundesverband-reifenhandel.de zum Herunterladen bereitgehalten wird. cm

 

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